Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 249

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Danke vielmals für die Bemerkungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Rechtsstellung der Volksanwaltschaft. Jedes Mal, wenn man im Hohen Haus ist, geht man hier mit dem Gefühl weg, dass sich jetzt doch etwas tun wird. (Abg. Scheibner: Da haben wir etwas bewirkt, wenn wir ein gutes Gefühl haben!) Ich hoffe, wir müssen nicht bis zum nächsten Mal warten. Ich bin davon überzeugt, dass in absehbarer Zeit im Zusammenhang mit dem OPCAT ein Begutachtungsverfahren durchgeführt wird, bei dem der Volksanwaltschaft die Aufgabe des Nationalen Präventionsmechanismus nach dem OPCAT übergeben werden soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eine Aufgabe, die von der Volks­anwaltschaft nur und im Einvernehmen und unter Einbeziehung des Menschen­rechtsbeirates erfüllt werden soll und kann. Es wäre blanker Wahnsinn, auf diese Erfahrungen, die im internationalen Vergleich sehr, sehr beachtlich sind, zu verzichten. Ganz im Gegenteil, da ist das Ziel eine Integration dieser beiden Einrichtungen im Hause der Volksanwaltschaft, und ich glaube, dass das ein durchaus sinnvolles, ein Best-Practice-verdächtiges Modell ist.

Ich darf in diesem Zusammenhang nicht nur darauf verweisen, dass Slowenien in dieselbe Richtung gegangen ist, sondern dass wir mit dieser Einrichtung – der nach­prüfenden Kontrolle durch die Volksanwaltschaft – imstande sind, sehr Positives zu bewirken.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch auf Folgendes ganz kurz hinweisen: Unter Folter versteht das OPCAT nicht nur die klassische mittelalterliche Folter wie Daumenschrauben und andere Folterwerkzeuge, sondern darunter wird jede Men­schen­rechtsverletzung in einer Anhaltesituation verstanden, also nicht nur in einem Gefängnis, nicht nur in einem Polizeigewahrsam, sondern auch dort, wo auch andere Personen nicht freiwillig sind, wie beispielsweise in Pflegeheimen, Jugendliche in Jugendheimen oder wo auch immer.

Gerade die Ereignisse der letzten Tage, die durch die Medien geistern, machen deutlich, dass es insbesondere bei den Pflegeheimen in höchstem Maße notwendig ist, Kontrollen durchzuführen.

Die Volksanwaltschaft wird natürlich auch alle anderen hier angesprochenen Themen weiter verfolgen – egal, ob das die wichtige Frage der Jugendrehabilitation ist, bei der der Herr Bundesminister auf unsere Argumente eingegangen ist, oder die Schwierig­keiten im Bereich des Pflegegeldes, wo in absehbarer Zeit die entsprechenden Gut­achten vorliegen werden. Der nächste Schritt wird auch mit dem Herrn Bundesminister in einer Enquete der Volksanwaltschaft diskutiert werden.

In Zeiten, in denen europaweit die Konstruktion des Verteidigungsbereichs und die Verteilung der Belastungen im Verteidigungsbereich diskutiert werden, ist, glaube ich, die Frage des Präsenzdienstes von ganz essentieller Bedeutung. Wir werden uns in diesem Zusammenhang auch weiter darum kümmern.

Eine letzte Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die österreichische Volksanwaltschaft ist seit 1. September letzten Jahres Sitz des Headquarters, wie das international heißt, des Generalsekretariats des International Ombudsman Institute. Derzeit gehören dem I.O.I. insgesamt 150 Organisationen aus 90 Ländern an.

Wir werden im November unsere erste internationale Schulung durchführen. Mit dabei sind etwa Vertreter von – ich nenne jetzt nur die am wenigsten entwickelten Länder dieser Erde – Mali, Niger, Burkina Faso, Djibouti und Sambia. All diese Länder werden Vertreter nach Wien zu diesem SYT-Training entsenden. Dieses Training hat nicht zuletzt den Zweck, dass die Einrichtungen einen international möglichst gleichen Standard haben. Das, was wir erreichen möchten, ist, dass es ein weltweites Ver-


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