Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 248

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Es ist natürlich nicht verwunderlich, wenn gerade zu Wahlkampfzeiten dieses Thema aufs Tapet kommt. Tatsache ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass Min­dest­sicherungsbezieher ohnehin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, und jede zumutbare Arbeit, die vermittelt wird, muss auch angenommen werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben, es liegt ein Entschließungsantrag dazu vor.

Falls Hilfsorganisationen wie Caritas, Volkshilfe oder auch Gemeinden freie Stellen anbieten, werden auch da die Langzeitmindestsicherungsbezieher selbstverständlich an diese weitervermittelt und gefördert. Wer eine zumutbar Stelle ablehnt, hat mit Sank­tionen zu rechnen, und im Extremfall geht das bis zur Streichung der Min­destsicherung. Tatsache ist, mit dem Beschluss und der Einführung der Mindest­sicherung ist natürlich eines auch geschehen, sie ist wesentlich missbrauchssicherer als die bisherige Sozialhilfe. (Abg. Neubauer: Von welchem Bundesland sprechen Sie?)

Abschließend noch zwei Argumente, Herr Kollege: Die Langzeitarbeitslosigkeit ist im August um 10,9 Prozent gesunken, und die jetzige Vermittlung durch das AMS bedeutet auch kein Lohndumping und somit verhindert das auch einen unfairen Wettbewerb am Arbeitsmarkt.

Abschließend möchte ich mich auch recht herzlich für die tolle Arbeit der Volks­anwaltschaft bedanken und alles Gute für die Zukunft wünschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Volksanwalt Dr. Kostelka zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.49.28

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich eingangs als im Augenblick im Vorsitz befindlicher Volksanwalt für die lobenden Worte nicht nur für die Volksanwaltschaft insgesamt, sondern insbesondere auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter recht herzlich bedanken. Diese 15 000 Beschwerdefälle müssen ja auch bearbeitet werden, und es ist wohl nachvollziehbar, dass das in – im Schnitt – 63 Tagen nicht funktionieren kann, wenn nur drei Volksanwälte daran arbeiten. Das liegt auf der Hand. Dass überhaupt ein Mitarbeiterstab von etwas mehr als 60 Personen mit dieser Beschwerdeflut von fast 15 000 Poststücken im Jahr fertig wird, zeigt, dass da tatsächlich sehr intensiv gearbeitet wird.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang – um zu demonstrieren, dass die Bezie­hung zum Bürger von uns sehr ernst genommen wird – hinzufügen, dass wir im ersten Halbjahr dieses Jahres insgesamt 193 Sprechtage durchgeführt haben und dass es insgesamt in ganz Österreich 1 273 Gespräche mit Bürgern gegeben hat.

Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es auf der einen Seite – das ist in 10 bis 15 Prozent der Fälle tatsächlich notwendig –, Fehlentwicklungen in der Verwaltung oder, wie es die Bundesverfassung sagt, Missstände in der Verwaltung zu beheben, aber ande­rerseits auch, wie Herr Abgeordneter Großruck vorhin gesagt hat, in den anderen Fällen zu erklären, dass die Gesetze so sind, wie sie sind, und dass diese ord­nungsgemäß von den Beamten umgesetzt wurden. (Abg. Scheibner: „Ordnungs­gemäß“ können sie nicht sein!) Auch das ist letztendlich ein sehr wichtiges Element, weil ein unzufriedener Bürger einer Verwaltung gegenübersteht, die nicht in der Lage ist, zu erklären, warum so zu entscheiden war – und eben nicht anders entschieden werden konnte.

 


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