Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 247

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Abschließend möchte ich sagen, viele Anregungen der Volksanwaltschaft, die Verbes­serungen für die Bevölkerung bringen würden, werden derzeit nicht umgesetzt, weil es eben die Budgetsituation nicht zulässt. Nur wenn wir das nächste Budget so erstellen, dass die, die es sich leisten können, auch ihren Beitrag leisten müssen (Abg. Tamandl: Haben Sie die falsche Rede mit?), nur dann werden wir in Zukunft die Vorschläge der Volksanwaltschaft tatsächlich umsetzen können.

„Und der Arme sagte bleich:“ – heißt es ja – „Wär ich nicht arm, wärst du nicht reich.“

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Hornek: Der Ruttenstorfer war es! – Abg. Mag. Auer – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Nein, der Brecht!)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Schönegger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.25

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Ich habe die richtige Rede mit. Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Die wichtige Aufgabe der unabhängigen Volksanwaltschaft, nämlich behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen, übt ohne Zweifel eine öffentliche, aber auch eine politische Kontrolle im Dienste der Demokratie, im Dienste der Rechts­staatlichkeit und letztlich im Dienste der Bürgerinnen und Bürger aus. Prüfverfahren der Volksanwaltschaft sollen jenen Menschen helfen und Hilfestellung geben, die eine mangelhafte oder eine ungerechte Vorgangsweise von Behörden vermuten. Darüber hinaus ist es auch so, dass durch die stete Kontrolltätigkeit so etwas wie eine Qualitätssicherung in unserer Verwaltung stattfindet.

Als zumindest ausbaufähig – das gebe ich zu – möchte ich den Umgang des Par­laments mit den legistischen Anregungen der Volksanwaltschaft bezeichnen. Nicht immer ist es die Verwaltung, die Anlass zu Beschwerden gibt. Es sind auch gesetzliche Regelungen, die zu berechtigten Beschwerden führen können.

Dass die drei Volksanwälte – die beiden Volksanwältinnen und der Herr Volksanwalt – mit ihren Mitarbeitern ein wirklich großes Arbeitspensum vorlegen, zeigen die Zahlen eindrucksvoll: 14 800 Bürgerinnen und Bürger, die sich im Jahr 2009 an die Volks­anwaltschaft gewandt haben, 10 300 Beschwerden betreffend die Verwaltung, 6 200 Prüf­verfahren beziehungsweise 3 700 in der Bundesverwaltung konnten bearbeitet werden. Insgesamt möchte ich mich bei den beiden Volksanwältinnen und beim Herrn Volksanwalt sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich bedanken.

Das ist kein rhetorischer Dank. Das ist ein Dank, den ich wirklich so empfinde, denn ich bin tatsächlich der Meinung, Sie alle drei führen Ihr Amt so, wie es vom Gesetzgeber gedacht war, nämlich parteifern und bürgernah. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.33

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Die insgesamt 19 Vorrednerinnen und Vorredner haben sich ausführlich mit dem Bericht der Volksanwaltschaft 2009 befasst, ich möchte daher seitens der SPÖ auf den eingebrachten Entschließungsantrag der FPÖ eingehen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite