Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 255

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Vor allem dem Präsidenten muss man danken!) – Die Mitarbeiter haben es geleistet. – Danke dem Präsidenten und den Mitarbeitern! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Scheibner und Dr. Glawischnig-Piesczek. – Abg. Kopf: Einsager!)

Nun zum Inhalt: Der Rechnungshof stellte fest, dass das Regelpensionsalter in allen Bundesländern außer Kärnten auf 65 Jahre angehoben wurde. Um aber auch die Pensionsleistung quantifizieren zu können, wurde eine Modellrechnung angestellt. Der Berechnung wurde ein Akademiker im Endausbau der Reformen mit dem Geburts­datum 2. März 2009 zugrunde gelegt.

Wenn man sich den monatlichen Ruhegenuss, der aufgrund dieser Modellrechnung herausgekommen ist, anschaut, dann liegt dieser beim Bund und bei jenen Bundes­ländern, die die Reformen durchgeführt haben – das sind die Bundesländer Nieder­österreich, Oberösterreich, Steiermark und Vorarlberg, und später dann auch das Burgenland – bei 2 268 € monatlich. In Tirol waren es zu diesem Zeitpunkt um 650 € mehr, in Wien um 1 000 €, das heißt um 40 Prozent darüber, in Kärnten waren es gar plus 1 370 €, das heißt um 60 Prozent über dem Bundesruhegenuss.

Wie wirkt sich nun dieser unterschiedliche Ruhegenuss auf die gesamte Pensions­leistung bis zum Ableben aus? Beim Bund und bei den Bundesländern, die die Vereinbarungen erfüllt haben, sind es insgesamt 498 000 €. In Wien sind es um 220 000 € mehr, in Kärnten unvorstellbare 466 000 €, fast das Doppelte.

Nach vielen Jahren des Nichtstuns ist nun in Kärnten eine Pensionsharmonisierung in Diskussion, doch auch diese Pensionsharmonisierung hat Rechnungshofpräsident Moser als unzureichend kritisiert. Lassen wir uns überraschen, was in diesen Tagen in Kärnten beschlossen wird. Dort gibt es diesbezügliche Diskussionen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im „Standard“ vom 26. August 2010 war zu lesen: „Die Bundesländer wollen ihre Beamtenpensionen nur zögerlich an das Bundesmodell angleichen – Vor allem Kärnten und Wien leisten sich weiter üppige Pensions­privilegien.“ Leider ist auch Wiens Bürgermeister Häupl derzeit zu keiner substanziellen Pensionsharmonisierung bereit. In Wien sieht der Rechnungshof ein Einsparungs­potenzial von 130 Millionen €.

Für mich ist es nicht nachvollziehbar, wenn Bürgermeister Häupl die Umsetzung des auch von der Stadt Wien unterzeichneten Pakts (Abg. Mag. Gaßner: Du bist ein Oberösterreicher, du brauchst ...!) derzeit als Pensionsraub bezeichnet. Ich kann daher die Forderung von Staatssekretär Lopatka an die säumigen Bundesländer zur Vereinheitlichung der Pensionssysteme im Landes- und Gemeindebereich nur unter­stützen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man in diesen Tagen mit der Bevölkerung über Pensionen und insbesondere über das Pensionsantrittsalter diskutiert, dann kommt eigentlich nur eine Forderung, nämlich: Gleiches Pensionsantrittsalter für alle. Das muss für alle gelten, auch für die Oesterreichische Nationalbank und für die Österreichischen Bundesbahnen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Gradauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.17.53

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Präsident Moser! Hohes Haus! Ich kann mich den Ausführungen des Herrn Bürgermeisters Singer nur voll anschließen. Genau darum geht es. Ich erspare mir auch, das noch einmal zu erklären. Ich möchte mich aber beim Rechnungshof und den Mitarbeitern des Rechnungshofes sehr herzlich für ihre Tätigkeit bedanken. (Beifall bei der FPÖ


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