Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 295

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Das ist ja wohl vom Redakteur das Besonderste, was es überhaupt gibt. Im Organ der Republik Österreich kennt man nicht einmal die funktionierenden Mechanismen im Parlamentarismus. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Wahrscheinlich, Herr Kollege Stadler, die Realverfassung wird es so sehen. Aber das kann man sich nicht bieten lassen. Meiner Meinung nach wäre es Angelegenheit sowohl der Präsidentin dieses Hauses als auch des Vorsitzenden des Immunitätsausschusses, der Redaktion der „Wiener Zeitung“ eine kleine Nachhilfestunde in Richtung Auslieferungsverfahren zu geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben verschiedene Auslieferungsbegehren auf der Tagesordnung, und man merkt, dass Gleiches nicht gleich behandelt wird. Wir hatten soeben die Auslieferungs­sache Pilz. Er wird nicht ausgeliefert. Auf seiner Homepage hat er behauptet, im Innenministerium gehe der tägliche Machtmissbrauch in den routinierten Amtsmiss­brauch über, weil da ein bestimmter Beamtenposten besetzt wurde. – Es ist ein politischer Zusammenhang gegeben. Wir haben uns das im Immunitätsausschuss erklären lassen: weil er es auf seine Homepage gestellt hat.

Der Unterschied zu Kollegem Kurzmann, dessen Auslieferung auch noch behandelt wird, besteht darin, dass dieser das Moschee-Spiel, das als herabwürdigend für religiöse Lehren oder als verhetzend gewertet wird, nicht auf seine Homepage, sondern auf die Homepage seiner Partei gesetzt hat. Deshalb ist überhaupt kein politi­scher Zusammenhang gegeben. Herr Kurzmann ist ja auch nur eine Privatperson, nur ein Wahlkämpfer. Auf die Idee, dass er vielleicht Nationalratsabgeordneter ist, kommt man in dieser Situation gar nicht. Daher wird kein politischer Zusammenhang fest­gestellt, er hat das ja als Wahlkämpfer gemacht.

In Zukunft, als Lehre aus dem Immunitätsausschuss, eine Bitte an alle: Bitte ein Schild umhängen und Nationalratsabgeordneter draufschreiben. Dann kann kein Zweifel bestehen, in welcher Funktion wer was gemacht hat.

Damit komme ich jetzt zur Auslieferungssache Strache; das ist ein ganz besonderes Stückerl. Zunächst muss man einmal schauen – man weiß das ja überhaupt nicht –, in welcher Funktion H.-C. Strache in Wiener Neustadt gesprochen hat: als Privatperson, als Bundesparteiobmann der Bundes-FPÖ, vielleicht als Landesparteiobmann der Wiener FPÖ, zufälligerweise als Nationalratsabgeordneter, noch dazu in einem Wahl­kampf von Wiener Neustadt! Man ist sich eigentlich gar nicht sicher, ob er als National­rat eine politische Tätigkeit ausgeübt hat. Es stellt sich aufgrund dieser Vorgangsweise die Frage, ob Freiheitliche überhaupt irgendetwas in einem politischen Zusammenhang machen oder ob man diesen von vornherein negiert, nach dem Motto, was Freiheitliche tun, ist ausschließlich kriminell, hat mit Politik nichts zu tun. – Das ist Ihre Denkweise! (Beifall bei der FPÖ.) Weil ich Sie lächeln sehe, Herr Öllinger: Es ist besonders die Ihrige!

Wie kommt es dazu, dass wir heute eine Auslieferung von Strache verhandeln? Das ist ja auch ein besonderes Gustostückerl auf der juristischen Seite. – H.-C. Strache zeigt nationalsozialistische Wiederbetätigung in Wiener Neustadt an. Und was passiert dann? – Der ORF sagt, das kann nur eine Verleumdung sein, das kann nur eine falsche Zeugenaussage sein, und zeigt das an. Was macht der Staatsanwalt in Wiener Neustadt, frei, ungebunden, ohne Einmischung? Er erstellt einen Vorhabensbericht und sagt, das Verfahren, diese Anzeige werde niedergelegt. Und das ist das Einzig­artige bei diesem Fall. Warum? – Ein Beispiel dazu, vielleicht für die Frauen von der SPÖ interessant: Ein Mann schlägt seine Frau, sie geht zu Gericht und sagt: Mein Mann hat mich geschlagen! Der Täter, der Mann, sagt: Ich habe nichts gemacht! –Dann wird es wohl nur eine Verleumdung gewesen sein.

 


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