Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 296

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Das heißt, auf Verdacht wird sofort automatisch ein Verleumdungsverfahren oder ein Verfahren der falschen Beweisaussage gegen die Frau eingeleitet. Das wäre logisch. Diese Logik hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt an sich nicht angewendet, sondern sie hat gesagt, nur deshalb, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, per se ist das nicht unglaubwürdig, und sie möchte das Verfahren einstellen. Da das notwendig und vorgesehen ist, gibt es einen entsprechenden Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft, in dem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bittet, das Verfahren einzustellen.

Siehe da, wir haben von Frau Bundesministerin Bandion-Ortner immer gehört, es gebe keine Weisungen in der Staatsanwaltschaft, sie halte sich dort raus. Wenn man den Akt einsieht, wenn man die Information aus dem Akt hat, weiß man, die Oberstaats­anwaltschaft sagt: Nein! Nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Justiz – und das Bundesministerium für Justiz ist einfach die Frau Bundesministerin, so ist unser Verfassungsaufbau – ergeht die Weisung: Das Verfahren wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage gegen Herrn Strache muss geführt werden! Macht gefällig alles, was notwendig ist, leitet die Auslieferung ein!

Das ist ein beispielloser und einmaliger Fall, der hier eingetreten ist. Hätte ich dieses Beispiel schon in der letzten Sondersitzung, in der wir einen Untersuchungsausschuss hinsichtlich der Vorgänge in der Staatsanwaltschaft im Generellen verlangt haben, vorliegen gehabt, wäre ich sehr dankbar gewesen.

Grundsätzlich sieht man an der Auslieferungspraxis – und darin dürften sich die große Koalition und die Grünen einig sein –, es geht dabei nur gegen eine Seite, die Sie am liebsten hinter Gittern hätten, aber das sieht der Rechtsstaat letztlich nicht vor. Das Einzige, das Sie machen können, ist, einen medialen Wirbel zu verursachen, der sich in Nichts auflöst. Aber mit diesen kleinen Dingen führen Sie halt Ihre kleine politische Schlammschlacht. (Beifall bei der FPÖ.)

23.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


23.13.50

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zu der von Kollegem Rosenkranz soeben relevierten Problematik möchte ich bezüglich der Hofberichterstattung der Regierung – wir haben ja heute schon entsprechende Majes­täts­allüren diskutiert – noch Folgendes sagen, damit es im Protokoll steht:

Die von mir soeben apostrophierte „Majestät“ hat meine Fraktion pauschal als „Bagage“ bezeichnet. Jetzt ist das auch verlässlich im Protokoll nachzulesen. „Majes­tät“ ist zu Klubobmann Bucher gekommen und hat gesagt, dass dieser für die Bagage, die hinter ihm sitzt, verantwortlich sei. Das wird demnächst auch ein Delikt werden. Es war einmal ein Delikt, nämlich das Delikt der Majestätsbeleidigung, auch ein strafbares Verhalten. Das wird es vielleicht wieder einmal werden, wenn die Schwarzen mehr zu sagen haben.

Meine Damen und Herren! Die Regierung lässt über ihre Hofberichterstattung ausrichten, wer alles ausgeliefert wird – zu einem Zeitpunkt, zu dem der Immunitäts­ausschuss und das Plenum noch gar nicht getagt haben. – So weit, so schlecht.

Aber wie der ORF dann über diesen Immunitätsausschuss berichtet, ist bezeichnend. Über die Fälle der Grünen – was zum Beispiel Kollegin Moser anlangt, habe ich eine ganz differenzierte Sicht; ich bin der Meinung, dass das eine richtige Entscheidung war, aber im anderen Fall nicht – wird nicht einmal mit einer Silbe berichtet. Ich habe es schon x-mal gesagt und wiederhole es: Dieses Immunitätsrecht ist nur dazu da,


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