Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll77. Sitzung / Seite 297

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gegen bestimmte Oppositionsfraktionen vorzugehen, und zwar medial. Wegen dieser medialen Vorverurteilung richtet sich dieses Instrument gegen Oppositions­abgeordnete. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Strutz, Linder und Tadler.)

Daher sage ich in aller Form: Schaffen Sie das Immunitätsrecht schlicht und einfach ab! Es ist kein Schutz mehr für die Abgeordneten, es ist nur mehr Belastung. Das beweisen diese Fälle meiner Ansicht nach sehr eindrücklich.

Wenn man, so wie Kollege Rosenkranz, die Fälle Dr. Pilz und Dr. Kurzmann vergleicht, dann muss man sagen: Es ist nur mehr grenzwertig, wie hier argumentiert wird. Ich stehe jetzt wirklich nicht im Verdacht, ein besonderer Verteidiger des Kollegen Strache zu sein, aber ich sehe auch in diesem Fall keinen Grund dafür, den politischen Zusammenhang zu verneinen. Das ist einfach nur mehr grotesk. Wo, wenn nicht hier, besteht ein politischer Zusammenhang? Man kann zwar sagen, der politische Zusammenhang wird bejaht, aber es wird trotzdem ausgeliefert. Das wäre dann wenigstens noch politisch mutig.

Übrigens, Herr Präsident, vielleicht können Sie bitte auch dem Immunitätsausschuss einmal klarmachen, dass die Begründung, es bestehe ein politischer Zusammenhang – wie beim Kollegen Pilz –, daher werde nicht ausgeliefert, Unsinn ist. Frage eins: Besteht ein politischer Zusammenhang? Frage zwei: Wird ausgeliefert, ja oder nein? Nicht: Deshalb, weil politischer Zusammenhang besteht, wird nicht ausgeliefert. Das ist Unsinn!

Das heißt, man kann zu dem Ergebnis kommen, dass Kollege Strache ausgeliefert wird, obwohl ein politischer Zusammenhang vorliegt. Aber derart heuchlerisch – und ich verwende diesen Begriff jetzt wirklich bewusst – zu sagen: Nein, es besteht kein politischer Zusammenhang!, damit man nicht ausliefern muss, weil man ihn doch ausliefern will, ist schlicht und einfach massiv unehrlich, und das sollte ein Ausschuss nicht zum Entscheidungsprinzip machen. Aber es ist schön, dass wir das nach­vollziehen können, denn es zeigt, wie willkürlich in diesem Ausschuss gearbeitet wird.

Daher sage ich Ihnen, Frau Präsident, meine Damen und Herren: Wenn wir in der „Arbeitsgruppe Immunität“ weiterkommen wollen, dann müssen wir auch klarlegen, und zwar zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode oder am besten gleich für eine längere Zeit, wie die Entscheidungspraxis dieses Ausschusses auszusehen hat: einheitlich! Ich weiß, dass Sie (in Richtung Präsidentin Mag. Prammer) nichts dafür können, ich sage es nur, weil Sie diese Arbeitsgruppe leiten. Es sind übrigens Ihre Klubsekretäre, die dort Widerstand leisten. Das ist eigenartig, es wird nämlich auch Ihr Klubmitarbeiter in diesem Hofberichterstattungs-Artikel der „Wiener Zeitung“ zitiert. Das passt irgendwie auch zusammen mit dem Debattenverlauf in diesem Ausschuss.

Schaffen Sie dieses Instrument ab! Wenn Sie es nur dazu missbrauchen, medial gegen Oppositionsabgeordnete vorzugehen, dann werden wir uns auch anders wehren müssen, dann werden wir noch stärker das plebiszitäre Element zur Abschaffung der gänzlichen Immunität einsetzen müssen. Denn, noch einmal: Dann sind wenigstens alle gleich schlecht dran. Derzeit sind nur zwei Fraktionen besonders schlecht dran, und das wird auch anhand dieser Fälle deutlich.

Meine Forderung lautet daher: Abschaffung der außerberuflichen Immunität, die beruf­liche Immunität so eng zu fassen, dass sie praktisch mit der sachlichen Immunität deckungsgleich ist und nur dann ein Immunitätsfall wird, wenn sich der Abgeordnete ausdrücklich auf seine Immunität im Verfahren beruft. Anderenfalls ist der Ausschuss gar nicht mehr zu befassen, dann hören nämlich auch die Spielchen der Staats­anwalt­schaften auf.

 


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