Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll79. Sitzung / Seite 14

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13.15.59Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­deskanzler betreffend „Reformieren statt abkassieren – wo bleiben Verwaltungs­reform und Bürokratieabbau, Herr Bundeskanzler?“ (6514/J)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 6514/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Am 11. Mai 2010 informierte der BM für Finanzen die Präsidiale des Nationalrates über das Euro-Rettungspaket. Offen war von einer "dramatischen Situation" und "der schlimms­ten Wirtschaftskrise seit den 1930er-Jahren" die Rede.

Als Folge der Weltwirtschaftkrise drohen den Österreicherinnen und Österreichern er­hebliche Belastungen, zumal die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bun­deskanzler, nicht willens ist, notwendige Reformen im Bereich der Verwaltung anzuge­hen. Im Gegenteil, die Untätigkeit im Bereich der Verwaltungsreform wird durch eine ver­fassungswidrige Untätigkeit im Bereich der Budgetpolitik ergänzt.

Gemäß Art. 51 Abs. 3 B-VG hat die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Bundesfinanzgesetzes für das folgende Finanzjahr spätestens zehn Wochen vor Beginn des Finanzjahres vorzulegen. Ungeachtet dessen haben der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen der Präsidentin des Nationalrates mit Schreiben vom 29. Juni 2010 mitgeteilt, dass "wir den in Art. 51 Abs. 3 B-VG vorgesehenen Termin zur Vorlage des Entwurfes eines Bundesfinanzgesetzes 2011 nicht einhalten werden können".

Begründet wird dieses Schreiben im Wesentlichen mit der aktuellen wirtschaftlichen und fiskalpolitischen Situation, die es erfordere, dass jedes einzelne Fachressort seine derzeitige Ausgabenstruktur grundsätzlich überdenkt. Dazu seien komplexe und um­fangreiche Vorarbeiten erforderlich. Die Vorlage eines Budgetentwurfes für 2011 samt Budgetbegleitgesetz wird letztlich für den Dezember 2010 in Aussicht gestellt.

Unabhängige Verfassungsexperten beurteilen diese Vorgehensweise als klar verfas­sungswidrig. Theo Öhlinger spricht von einer Missachtung des Parlaments. Auch der Verweis der Regierung auf Art. 51a B-VG wird von ihm als "nicht rechtens" qualifiziert. Bernd-Christian Funk weist darauf hin, dass "eine Vorlage im Dezember nicht den Ord­nungsvorschriften der Verfassung entspricht" und Heinz Mayer unterstreicht, dass die Verpflichtung der Regierung, den Entwurf für das Bundesfinanzgesetz zehn Wochen vor Beginn des betroffenen Finanzjahres vorzulegen, "klar und deutlich" ist.

Auch der Präsident des VfGH Gerhart Holzinger stellte klar, dass die rechtliche Rege­lung des Art. 51 Abs. 3 "völlig klar und eindeutig" ist. Gleichzeitig konzedierte die Natio­nalratspräsidentin, "dass die verzögerte Budgetvorlage gemäß einem Gutachten des Legislativdienstes einer Nicht-Einhaltung der Verfassung entspreche: Das steht außer Streit".

Vor diesem Hintergrund hat schließlich Bundespräsident Fischer die Bundesregierung aufgefordert das Budget 2011 pünktlich vorzulegen: "Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensentscheidung."

Neben der verfassungswidrigen Nichtvorlage des Budgets rundet die völlige Stagnation im Bereich der Verwaltungsreform das negative Bild ab. Um ausgabenseitig zu sparen oder Steuergelder, wie z. B. im Gesundheitswesen, effizienter einzusetzen, hat der Rech­nungshof 315 Vorschläge in seinen Berichten ausgearbeitet, die Handlungsfelder auf-


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