Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 115

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Am 2. Dezember 2001 ist die Schuldenbremse in der Schweiz per Volksabstimmung in den Verfassungsrang gekommen, wobei die Regel besagt, dass Einnahmen und Ausgaben über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten sind. Diese Schuldenbremse ist seit dem Jahre 2003 in Kraft. Da lohnt es sich, zu schauen, wie es den Schweizern bisher damit gegangen ist.

Bis zum Jahr 2003 waren ähnliche Entwicklungen festzustellen, wie sie sich bei uns ab­zeichnen. Es gab zahlreiche Versuche, die Staatsverschuldung einzudämmen und zu be­grenzen. Aber die tatsächliche Entwicklung konnte nicht verhindert werden, denn bei den Abstimmungen hat die Mehrheit immer wieder dagegen gestimmt.

Ab dem Jahre 2003 greift diese Schuldenbremse, und das laut Artikel 126 der Schwei­zer Bundesverfassung. Gegenstand dieser Schuldenbremse ist eine Steuerung der Bun­desausgaben. Das heißt, die Ausgaben richten sich nach den Einnahmen des Bundes. Nur in Katastrophenfällen oder bei sonstigen schwerwiegenden Entscheidungen kann man Ausnahmen machen.

Seit der Einführung dieser Schuldenbremse hat sich in der Schweiz der Schuldenstand stabilisiert, die Verschuldungsquote ist rückläufig. Im Krisenjahr 2009 hatte die Schweiz sogar einen Überschuss im Budget. Ich darf erinnern: Die Staatsverschuldung der Schweiz liegt bei 45 Prozent des BIP. Wir in Österreich haben hingegen eine Staatsver­schuldung von 70 Prozent – Tendenz steigend! Dass da etwas geschehen muss, liegt wohl auf der Hand.

Das sieht auch Herr Androsch so. Er hat in einem Zeitungsinterview gesagt: „Wir brau­chen eine intelligente Schuldenbremse über den Konjunkturzyklus, wie es die Schweiz 
2001 eingeführt hat.“

Und siehe da: Auch die Deutschen haben sich die Schuldenbremse der Schweiz ange­schaut und führen im Jahre 2016 eine ähnliche Schuldenbremse verbindlich ein. Ganz so falsch kann diese Entwicklung also nicht sein.

Meine Damen und Herren, ich bedauere, dass im Ausschuss diese Gesetzesinitiative der Freiheitlichen abgelehnt wurde, habe aber die Hoffnung, dass man vielleicht heute die Dinge anders sieht und zumindest bei den Verhandlungen im Haushaltsbereich noch ein­mal auf diese Schuldenbremse zurückkommt, da diese mittelfristig die Staatsschulden beruhigen würde. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.27.16

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe, wie ich schon im Finanzaus­schuss gesagt habe, eigentlich sehr, sehr viel Sympathie für diesen Antrag. Dies deshalb, weil kein Weg an einer Schuldenbremse vorbeiführt – das haben wir heute Vormittag in der Grundsatzdiskussion nach der Rede des Finanzministers bereits vielfach gehört –, und auch aufgrund der Erfahrungen in den Jahren 2000 bis 2007. – Ich erwähne diese Zeit bewusst immer wieder, denn das Ziel ist ein ausgeglichener Staatshaushalt über den Konjunkturzyklus. Daher meine volle Sympathie für diesen Antrag.

Warum wir das im Finanzausschuss trotzdem abgelehnt haben und heute wieder ableh­nen? – Herr Kollege Gradauer, weil wir diese Schuldenbremse eigentlich schon haben, und zwar in besserer Form. Sie haben ja alle mitgestimmt bei der Abstimmung über das Bundesfinanzrahmengesetz, das wirklich ein Durchbruch war. Warum es besser ist, darf ich auch ganz kurz erklären:

 


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