Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 170

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der Steiermark, hatte, der sich wegen Schuldgefühlen im Zusammenhang mit diesen ver­schleppten Ermittlungen das Leben genommen hat.

Das schreibt nicht irgendwer, das ist nicht irgendein Verrückter, sondern das ist der ehe­malige Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Johann Rzeszut, der kein Verschwö­rungstheoretiker, der kein Narr ist, sondern ein Mann, der nach einer mehr als 40-jäh­rigen Tätigkeit im Bereich der Strafjustiz genau weiß, wovon er redet und schreibt. Dr. Rzeszut ist auch ehemaliges Mitglied des Verfassungskonvents und wurde gemein­sam mit Präsident Adamovich, der auch der Evaluierungskommission, genauso wie Prä­sident Rzeszut, angehört hat, in diesen Fall hineingezogen.

Meine Damen und Herren, ich rate Ihnen allen, diesen Bericht zu lesen. Ich weiß nicht, wie viele Mitglieder dieses Hauses diesen Bericht gelesen haben, er ist jedenfalls an alle Klubobleute dieses Hauses gegangen. Dieser Bericht strotzt vor schwersten Vor­würfen – und das ist nur die Spitze des Eisberges, das weiß ich aus einem Gespräch mit Dr. Rzeszut selbst – gegen die Mitglieder der Staatsanwaltschaft Wien, vom Leiten­den Staatsanwalt Pleischl abwärts, dessen rechte Hand die Staatsanwältin Nittel war, eben im Zusammenhang mit den Ermittlungen in diesem Fall, die wiederum ein beson­ders enges Verhältnis zum Kampusch-Anwalt Dr. Lansky hatte, und das geht auch schon Jahre zurück.

Ich empfehle jedem das Studium eines von mir bereits vorgetragenen Protokolls einer Besprechung in der Kanzlei Lansky, wo sie – Nittel – unter anderem gemeinsam mit Kol­legem Jarolim damals beraten hat, wie man die österreichische Rechtsprechung, die österreichische Rechtspflege stärker unter roten Einfluss bringt. Ein skandalöses Pro­tokoll! Wenn man will, trage ich es auch gerne vor.

Mit Unverschämtheit wird darin berichtet, dass es eigentlich sinnlos ist, eine Studie über die Parteizugehörigkeit von Richtern anzustellen, weil sich Richter immer noch re­nitent weigern, Parteibücher anzunehmen. Natürlich war da in erster Linie an das rote Parteibuch gedacht. Ich will das nicht weiter ausführen. Ich will nur sagen, dass ein er­heblicher Teil dieser Mitglieder der Sonderkommission bei der Staatsanwaltschaft Wien ganz eindeutig parteipolitisch zuordenbar ist.

Aber der Gipfelpunkt war, dass man sofort gegen Herrn Präsidenten Adamovich vorge­gangen ist – da ist mittlerweile ein Verfahren bereits in der Instanz anhängig – und die Richterin, die dieses Verfahren geführt hat und Herrn Präsidenten Adamovich in erster Instanz verurteilt hat, zufälligerweise die Tochter – und das ist ein echter Zufall, nur hätte sie darin einen Befangenheitstatbestand sehen müssen – eines der Staatsanwälte ist, der in dieser Kommission saß, meine Damen und Herren. Verstehen Sie, das ist ein echter Zufall, nur hätte die Frau Rat wissen müssen, wessen Tochter sie ist. Sie hat dann noch in die Urteilsbegründung das hineingenommen, was ihr Herr Papa immer schon festge­stellt hat, nämlich dass man ohnehin weltweit weiß, dass es nur einen Täter gibt und es daher absurd ist, von weiteren Tätern auszugehen.

Ich empfehle allen Damen und Herren, denen die Frage der Bekämpfung von sexuel­lem Missbrauch Minderjähriger wichtig ist, diesen Bericht zu lesen. Ich habe ihn am vorvergangenen Sonntag gelesen, denn das sind die Dinge, die ich am Sonntag erledi­gen muss. Ich habe von Sonntag auf Montag kaum geschlafen und habe am Montag sofort Kontakt mit Dr. Rzeszut aufgenommen. Dr. Rzeszut scheut kein Gespräch, mit keinem Abgeordneten. Ihm ist es ein Anliegen, meine Damen und Herren, diesen un­glaublichen Skandal aufzudecken, und es ist ein vollkommen einmaliger Vorgang, dass ein Präsident eines Obersten Gerichtshofes sich Hilfe suchend an ein Parlament wendet, weil er keine andere Möglichkeit mehr sieht, überhaupt noch Licht ins Dunkel zu bringen.

Dr. Rzeszut schreibt – und ich zitiere nur den Schlusssatz –: „In 42 Justizdienstjahren habe ich Vergleichbares nicht erlebt.“ Und er sieht die einzige Möglichkeit, das Ganze


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