Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 218

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gibt aber auch die Unterstützung von Mobilen Diensten und stationäre Unterbringung. Dennoch kann man das österreichische Pflegegeld, das es seit 1994 gibt, als Erfolgs­geschichte bezeichnen. Die Herausforderungen für die Zukunft werden uns noch weiter beschäftigen, haben uns auch schon in der Vergangenheit beschäftigt – dadurch, dass in unserer Gesellschaft alle Menschen älter werden können, auch in guter Pflege und Betreuung älter werden können.

Im vorliegenden Bericht des Rechnungshofes gibt es verschiedene Kritikpunkte. Es ist dies eine Zusammenschau mehrerer Berichte, wo dann eine Klammer darüber gelegt wurde. Ein wesentlicher Kritikpunkt, den wir auch im Ausschuss diskutiert haben, ist die Zersplitterung der Entscheidungsträger. Das heißt, dass es dort, wo man das Ansu­chen um Pflegegeld stellt, sehr viele Stellen gibt. Der Rechnungshof listet hier 280 Stel­len auf. Da ist es so, dass 80 Prozent jener Menschen, die Pflegegeld beziehen, bei der Pensionsversicherungsanstalt einreichen, aber eben auch in den Bundesländern.

Es wurde auch schon eine Anregung aufgenommen. Seit dem 1. Jänner 2009 hat eine Reduktion der Zahl der Entscheidungsträger mit Nationalrat und Beamtenversicherung stattgefunden. Weitere Gespräche mit den Österreichischen Bundesbahnen und der Allgemeinen Unfallversicherung sind im Werden; das heißt, das Ministerium erkennt hier auch den Zug der Zeit, dass diese Entscheidungsträger zusammenfinden sollen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Verfahrensdauer, bis die Anerkennung für das Pflege­geld gegeben ist. Auch hier kann jetzt eine Durchschnittsdauer von 61 Tagen quer über alle Entscheidungsträger hinweg verzeichnet werden. Bei einem Ansuchen auf Erhö­hung des Pflegegeldes beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 54 Tage.

Ein weiterer Punkt ist die Länge der Verfahrensdauer. Dieser Punkt wurde vonseiten des Rechnungshofes ebenfalls mit sehr plakativen Zahlen dargestellt. Dass bei man­chen Entscheidungsträgern 137 Tage notwendig sind, das bezieht sich auf vergangene Jahre und ist jetzt nicht mehr der aktuelle Stand für die Verfahrensdauer und auch die Erhöhung des Pflegegeldes.

Eine weitere Forderung ist die Einführung eines Gutachterpools, also dass über sämtli­che Entscheidungsträger verschiedene gemeinsame Gutachterpools eingerichtet wer­den. Dazu muss man noch einige Voraussetzungen klären.

Abschließend kann man feststellen, die Anregungen des Rechnungshofes wurden ernst­genommen und Veränderungen wurden auf den Weg gebracht. Es ist auch so, dass seit 2009 für die Betreuung von Demenzkranken und auch für die Betreuung und Pflege von behinderten Kindern zusätzliche Stunden anerkannt werden.

Auch dass bei der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige jetzt Unfallversiche­rung und Krankenversicherung ab einer geringeren Pflegegeldstufe der betreuungsbe­dürftigen Angehörigen gewährt werden, ist ein sehr wesentlicher Punkt.

Natürlich möchte ich auch darauf hinweisen, dass es Hausbesuche gibt, das heißt, dass sehr wohl darauf geschaut wird, dass Leute zu Hause nicht verwahrlosen, und dass durch diese Hausbesuche immer wieder festgestellt werden kann, dass es ein sehr gutes Be­treuungsnetz zwischen pflegenden Angehörigen, Mobilen Diensten und stationären Diens­ten gibt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Pflegegeld wird uns sicherlich auch in den zukünftigen Debatten immer wieder beeinflussen. Ich nehme an, auch der Rech­nungshof wird immer wieder seine Darstellungen darlegen. Ich glaube, das ist ein sehr wesentlicher Punkt, dass wir uns mit der Demographie und auch damit beschäftigen, wie das Altwerden in unserem Land gestaltet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

20.40

 


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