Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 219

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.40.56

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Pflegegeld ist eine wichtige und unverzichtbare Stütze im österreichischen Sozialsystem. Frau Kollegin Lapp hat schon gesagt: Es betrifft über 400 000 Menschen, es betrifft aber auch 37 000 Be­schäftigte, die im Bereich der Pflege tätig sind.

Es ist daher unbedingt notwendig – der Rechnungshof hat diesbezüglich, beginnend mit dem Jahr 2006, vieles aufgezeigt –, dass wir das Pflegegeld auf die Zukunft aus­richten. Gerade beim Vollzug des Pflegegeldes zeigt sich, dass es sich um ein komple­xes und weitläufiges System handelt. Der Beweis dafür ist, dass der Rechnungshof auf­gezeigt hat, dass es 280 Stellen gibt, verteilt über Bund, Länder und Gemeinden, wel­che im Vollzug beim Pflegegeld tätig sind.

Er zeigt aber auch auf, dass es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gibt, aufbau­end auf ein Bundespflegegeldgesetz und weiter über neun Landespflegegeldgesetze. Das ist auch im Ausschuss sehr kritisch hinterfragt worden. Herr Bundesminister Hunds­torfer hat die Komplexität im Zuge der Verwaltungsreform, die sich um das Pflegegeld dreht, klar herausgearbeitet.

Es gibt Sparpotentiale, es gibt Möglichkeiten der Effizienzsteigerung, es gibt Möglich­keiten, die Zuständigkeiten neu zu regeln. Wichtig ist, dass es uns gelingt, da und dort loszulassen, und dass jene Stellen, die den Pflegegeld-Vollzug machen, dafür die bes­ten Strukturen bieten und die Leistungsfähigkeit garantieren.

Das sind durchaus wichtige Reformen, die der Rechnungshof in den fünf Bereichen aufzeigt: etwa die Forderung, dass wir einheitliche Pflegegeldregelungen auf verfas­sungsrechtlicher Grundlage brauchen, um die Zersplitterung bei den Rechtsgrundlagen abstellen zu können.

Wir brauchen, um den erhöhten Verwaltungsaufwand in den Griff zu bekommen, bes­seres und sichereres Datenmaterial.

Bezüglich der Verfahrensdauer hat der Rechnungshof aufgezeigt, dass zum Beispiel in Wien 70 Prozent der Fälle über 90 Tage brauchen, dass es aber durchaus möglich ist, die Verfahren im Schnitt unter 60 Tagen abzuwickeln.

Bezüglich der Gutachten hat der Bundesminister ein Pilotprojekt in Kraft gesetzt. Es geht darum, bei der Feststellung die Gutachten und die Mängel, die es dabei gegeben hat, in den Griff zu bekommen. Es gibt derzeit keine Einheitlichkeit. Es gibt dieses Pilotpro­jekt, und Bundesminister Hundstorfer hat im Ausschuss zugesichert, dass es bis Os­tern eine Regelung geben wird, wer die Erstfeststellung macht, wer Neufeststellungen macht. Auch die Unterschiedlichkeit bei den Honoraren hat der Rechnungshof kritisiert.

Der Pflegegeldbezieherkreis ist sehr unterschiedlich. Kärnten liegt bei über 20 Prozent im Bundesschnitt, Vorarlberg liegt darunter. Daher haben wir durchaus einen Handlungs­bedarf.

Ich glaube, es geht in Zukunft darum, dass wir ein Pflegesystem in Qualität und Quanti­tät bekommen, dass wir schlanke und überschaubare Strukturen bekommen, eine faire und gerechte Verteilung, und dass das Geld beim Pflegebedürftigen ankommt.

Was auch wichtig ist – Kollege Öllinger hat das im Ausschuss gesagt –: Alle sollten ih­re Beiträge leisten, öffentliche und private Dienstgeber. Es wurde auch im Rechnungs­hofbericht festgestellt, dass es einige Berufsgruppen gibt, die keine Einzahlungen leis­ten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite