Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 220

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Abschließend: Das Erfreuliche ist – das ist klar –, dass es die Zusage gegeben hat, dass man die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzt. Auch bezüglich des Themas Pfle­gefonds hat der Herr Bundesminister zugesichert, dass das bis zum nächsten Finanz­ausgleich geregelt werden soll und muss. Es braucht eine Konzentration der Verfahren, eine Vereinheitlichung der Systeme.

Es liegt daran, dass es darum geht, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzuset­zen und dass dieser Rechnungshofbericht auch Einzug in die viel gepriesene Verwal­tungsreform findet. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.45.44

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Lutz! Der Rechnungshofbericht in diesen sehr unterschiedlichen Bereichen hat sehr gut gezeigt, wo überall Handlungsbedarf besteht: eingangs – es wurde von meinen Vor­rednern auch angeschnitten – das Pflegegeld, eine zersplitterte Struktur mit 280 Stel­len im Bundesgebiet, die dieses ganze System verwalten, unterschiedlichste Ausbil­dungen, unterschiedlichste Pflegegeldsätze, Bundespflegegeldgesetz, neun Landesge­setze dazu, Ankündigung natürlich aufgrund dieser berechtigten Kritik des Rechnungs­hofes seitens der Regierung, etwas zu tun. Wir werden freudig gespannt darauf warten und hoffentlich nicht allzu lange.

Die Pflege, die Vorsorge ist etwas, worauf unsere hilfsbedürftigen Menschen ein abso­lutes Anrecht haben. Sie haben ein Anrecht, dass sie rasche Verfahren bekommen. Es geht auch um manche Details, wie zum Beispiel um die Schaffung eines einheitlichen Pools für die Gutachter. Es kommt zu derartig strukturellen Unterschieden von Gutach­tern, manche, die ganz wenig ausgelastet sind, manche, die 37 Prozent der gesamten Erledigungen aus einem Bereich machen. Es gibt Gewichtungen. Ich weiß nicht, ob es dabei eine Objektivierung gibt. Vielleicht ist der eine Gutachter dem einen Beamten, der dort entscheidet, lieber oder werter, dass er ihm einen Auftrag mehr zukommen lässt. Das soll angeblich in Österreich in verschiedenen Bereichen schon vorgekommen sein. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Zu einem anderen Bericht. Folgendes muss man auch sagen: Es ist sinnvoll, dass der Rechnungshof nicht nur prüft und die Kritikpunkte aufzeigt, sondern dass er dann auch in Form einer Nachfolgeprüfung, einer Follow-up-Prüfung, wie es da steht – aber für den Lutz sage ich, es ist eine Nachfolgeprüfung –, feststellt, was umgesetzt wurde. Zum Beispiel wurde die unfallchirurgische Versorgung der Stadt Linz – eine Zusammen­arbeit zwischen der AUVA und dem AKH Linz – geprüft und festgestellt, dass von den fünf Empfehlungen drei komplett umgesetzt wurden, eine teilweise und eine noch nicht. Das wird schon werden.

Es muss durchaus etwas Positives und Befriedigendes sein, nicht nur für uns als Abge­ordnete des Nationalrates, der ja den Rechnungshof als Hilfsorgan hat – das klingt et­was despektierlich: „als Hilfsorgan“, aber trotzdem –, dass man auch sieht – und das ist das Motivierende –, dass der Rechnungshof in manchen Bereichen auch etwas bewe­gen kann.

Interessant – speziell für mich – ist die Novelle zur Strafprozessordnung, die seit 1. Jän­ner 2008 in Geltung ist. Kollege Stadler hat heute bereits im Laufe der Sitzung auf man­ches, was inhaltlich dort passiert ist und ob es vielleicht doch nicht so gut ist, dass der Untersuchungsrichter nicht mehr die begleitende Kontrolle hat, hingewiesen. Das ist aber nicht die Sache, die der Rechnungshof zu prüfen hätte.

 


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