Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 221

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Es ist darum gegangen, dass zu dieser Umstellung – ein bedeutendes Werk, eine be­deutende Umstellung im Strafverfahren selbst – die Begleitung, die Einführungsphase, die Vorbereitung unzureichend und auch nicht entsprechend dokumentiert war. Das ist etwas, was ich aus der Praxis selbst bemerken durfte und musste, dass insbesondere das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft und den Polizeibehörden und Ähnli­ches nahezu nicht vorbereitet war.

Ein sehr interessanter Ansatz, der im Bericht enthalten ist, ist der Standpunkt des Rech­nungshofes, dass die Funktion und die Tätigkeit der Bezirksanwälte klarer geregelt wird und insbesondere auch aufgewertet gehört. Es geht hier um Punkte im Bereich der kleinsten Kriminalität. Hier bedarf es keiner großen Verfahren, die unter Umständen dann irgendwann einmal vielleicht nicht so leicht zu beurteilen sind. Das ist etwas anderes, da geht es um Kleinstkriminalität. Es geht um eine bessere Ausstattung, eine bessere Ausbildung und auch einen besseren, höher qualifizierten Einsatz, losgelöst von einer Kanzleitätigkeit.

Eines stimmt schon bedenklich, nämlich wenn der Rechnungshof schreibt: Es ist näm­lich deswegen darauf zu achten, dass sich keine Rückstände anhäufen und damit Ver­jährungen vermieden werden. – Also, das ist sicherlich das Letzte, was sich eine Jus­tizverwaltung in Österreich, einem hoch entwickelten Rechtsstaat leisten kann, dass man sagt: Unsere Verwaltungskapazität schafft es nicht, da nehmen wir sogar Verjäh­rungen in Kauf! – Das kann es nicht sein.

Eine letzte Prüfung bezüglich der ÖBB-Sonderangebote: 241 Sonderangebote haben die ÖBB für Vorteilstarife oder sonst etwas gemacht, ein unüberschaubarer Kuddel­muddel, eigentlich Kritikpunkte, die man auch in diversen Konsumentenschutzmagazi­nen im Radio hört oder immer liest, wenn man sich bei einer Fahrplanauskunft, bei ei­nem Schalter erkundigt. Man kriegt jede andere Auskunft, aber nur nicht die beste, noch dazu wenn keine entsprechende Planrechnung und dann letztlich auch keine Eva­luierung erfolgt ist.

Man muss sich das offensichtlich so vorstellen: Es hat irgendjemand an einem Schreib­tisch eine Idee für einen Sondertarif, reicht das ein und das wird dann umgesetzt und dann irgendwie gemacht, je nach Laune oder Information des einzelnen Schalterbe­amten oder der eigenen Kenntnis. Man muss mittlerweile schon fast EDV-Experte sein, wenn man am Fahrkartenautomaten, der dann noch dazu nicht einmal in unmittelbarer Reichweite zum Bahnsteig ist, wie zum Beispiel in der Spittelau – wenn man von der U-Bahn kommt, muss man zuerst ins hinterste Eck gehen, damit man den Fahrschein lösen kann, dann muss man in die andere Richtung zum Bahnsteig laufen –, eine Fahr­karte lösen will. Aber Verkehrspolitik in Wien mit U-Bahnanbindungen war ja nie die Stär­ke der Sozialdemokratie. (Abg. Riepl: Das war jetzt „lustig“!)

Insgesamt: Danke für diesen Bericht. Wir freuen uns bereits auf Nachfolgeprüfungen zu diesen Kapiteln, die hoffentlich von Erfolg gekrönt sein werden. (Beifall bei der FPÖ.)

20.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.51.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich könnte es mir jetzt ganz einfach machen und sa­gen: Meine Vorredner haben bereits alles gesagt! – Ja, ich stimme auch dem, was da von meinen Vorrednern gesagt wurde, zu. Nur, das ist noch nicht der Punkt.

Der Punkt ist erstens – und ich habe versucht, das auch im Ausschuss schon zu beto­nen –: Der Rechnungshof hat mit diesem Bericht über das Pflegegeld sein Meisterstück


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