Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 222

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abgeliefert, nachdem er schon vorher etliche Gesellenstücke zu dem Thema Pflegegeld mit dem Ergebnis abgeliefert hat, dass niemand ein Ohrwaschl gerührt hat. Das, was der Rechnungshof hier in diesem Bericht beschreibt, wissen wir jetzt schon seit mehre­ren Jahren.

Was ist passiert? – Ich höre mit „Ehrfurcht“, die Verrechnungsstelle des Nationalrates fusioniert jetzt mit der Verrechnungsstelle der Pensionsversicherungsanstalt. Dann ha­ben wir statt 250 Verrechnungs- und Entscheidungsträgern 249. Na super! Wenn das mit der Fusionierung der Entscheidungsträger im Bereich Pflegegeld in dem Tempo weitergeht, dann sind wir in zehn oder 15 Jahren dort, wo wir eigentlich jetzt sein sollten.

Das ist inakzeptabel, meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das ist ganz klar an die Regierungsparteien gerichtet. Der Rechnungshof stellt fest, der Verwaltungsauf­wand beträgt zwischen in etwa 3 Prozent bis 10 Prozent dessen, was an Pflegegeld aus­gegeben wird, je nach Stelle.

Es ist nur ein geringer Trost, dass die 250 Stellen, die Pflegegeld betreuen und darüber entscheiden, nur über 20 Prozent der PflegegeldbezieherInnen insgesamt entscheiden, denn über 80 Prozent der PflegegeldbezieherInnen entscheidet jetzt schon eine ein­zige Anstalt, die Pensionsversicherungsanstalt, und die macht es ja offensichtlich ganz gut. Trotzdem sitzen Sie von den Regierungsparteien alle ganz ungerührt da und sa­gen: Ja, ja, es geht ohnehin etwas weiter! Wir haben schon fusioniert, die Abrechnung beim Nationalrat wird mit der Pensionsversicherung zusammengelegt!

Das ist, ehrlich gesagt, etwas zu wenig, auch wenn es noch zwei oder drei Entschei­dungsträger sein sollten, die fusioniert haben.

Welcher Wildwuchs in dem Bereich im Gange ist, kann ich Ihnen gern an einigen Bei­spielen – und die liegen in erster Linie in den Ländern – anhand des Rechnungshofbe­richtes darlegen.

Im RH-Bericht heißt es: „In Salzburg wurde Pflegegeld für pensionierte Gemeindebe­amte von den jeweiligen Gemeinden administriert, wobei über ihre exakte Zahl in der Landesregierung keine Informationen vorlagen. Für alle übrigen Personengruppen war eine einzige Organisationseinheit im Amt der Landesregierung zuständig.“

Dutzende Gemeinden und eine Stelle im Land. Das Land weiß nicht, was die Gemein­den sozusagen machen. – Okay.

Nehmen wir ein anderes Beispiel! „In Wien war die Administration des Pflegegeldes für Landeslehrer, Landes- bzw. Gemeindebedienstete, Personen ohne Pensionsbezug und pensionierte Beamte der Wiener Stadtwerke jeweils auf eine eigene Organisationseinheit aufgeteilt.“

Noch nicht so drastisch für Wien! Da hätte man sich Ärgeres vorstellen können.

Aber es gibt natürlich auch Bundesländer wie Vorarlberg und Niederösterreich. Ich er­spare mir, das jetzt im Detail vorzulesen, wie viele Entscheidungsträger da mit der Ab­wicklung des Pflegegeldes befasst sind. Daneben gibt es auch drei Bundesländer, die ei­nen Entscheidungsträger haben.

Jetzt sage ich: Mir ist das immer noch zu wenig! Was wir brauchen – und da fehlt es von hinten bis vorne bei den Regierungsparteien –, ist eigentlich eine bundesgesetzli­che Regelung über das Pflegegeld, die mit dem in dieser Hinsicht absolut verfehlten Föderalismus, der ein Provinzialismus ist, Schluss macht. Wir brauchen – und der Rech­nungshof hat das auch klar dargelegt; ich stimme dem zu, das ist unsere Forderung – neun Länder, in denen das Pflegegeld nach einheitlichen Kriterien vollzogen wird, sprich einen einheitlichen Pflegegeldvollzug für ganz Österreich. Das heißt: ein Träger und


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