Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 53

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diese häufiger in den klassischen Niedriglohnbranchen wie Textilindustrie, Handel, Reinigung und  Tourismus beschäftigt sind.

Niedrige Löhne sind eine Hauptursachen von Armut. 247.000 Menschen sind laut Statistik Austria trotz Erwerbsarbeit armutsgefährdet. 129.000 davon sogar trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit.

Einem Beitrag der "Statistischen Nachrichten" ist zu entnehmen, dass 14,1% der unselbständig Beschäftigten von Niedriglöhnen betroffen sind. Eine geschlechts­spezifische Aufteilung ergibt, dass 7,4% aller Männer und 24,2% aller Frauen Niedrig­löhne von weniger als € 7,65 brutto pro Arbeitsstunde erhalten.

Nach Branchen aufgegliedert sind Niedriglöhne insbesondere im Handel (21,5% der Beschäftigten), in den Unternehmensdienstleistungen (21%) sowie in Beherbergungs- und Gaststättenunternehmen (54,8%) zu finden.

Von einem derart niedrigen Einkommen kann kein Mensch leben, sagt der Hausverstand.

In den letzten Wochen fordern VertreterInnen einer steigenden Zahl von Organisa­tionen einen Mindestlohn von zumindest € 7,50 brutto in der Stunde. In dieser Hinsicht geäußert haben sich etwa Frauenministerin Heinisch-Hosek und die ÖGB-Frauen.

Unterstützt wird deren Forderung etwa

vom oberösterreichischen AK-Präsidenten Kaliauer: „Wir brauchen eine spürbare Arbeitszeitverkürzung bei Vollzeit. Diese muss unterstützt werden durch einen wirksamen Überstundenabbau, etwa durch höhere Überstundenzuschläge. Zugleich muss die Kaufkraft - insbesondere von Menschen mit niedrigen Löhnen - gestärkt werden. Wir fordern daher auch einen Mindestlohn von 1300 Euro in allen Kollektivverträgen“ (OTS 49 vom 11. Oktober 2010)

vom vorarlberger AK-Präsidenten Hämmerle: „Es ist schlichtweg eine Schande, wenn in Österreich Menschen für weniger als 1.300 Euro brutto im Monat arbeiten müssen“, erklärte er. Außerdem müssten das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe deutlich angehoben werden, betonte der AK-Präsident. (APA 522 vom 7. Oktober 2010)

sowie von GPA-Vorsitzendem Katzian und Franz Georg Brantner, Vorsitzender des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs Handel, die am 5. Oktober 2010 einen Mindestlohn von 1.300 Euro forderten (OTS 283 vom 5. Oktober 2010).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Sozialpartnern jene Schritte zu setzen, die zur Umsetzung einer monatlichen Mindestlohnhöhe von € 1300,- brutto für unselbständige Vollzeiterwerbstätigkeit notwendig sind. Dieser Mindestlohn hat für die von Niedrigstlöhnen betroffenen ArbeitnehmerInnen schnellst­möglich, jedenfalls aber im ersten Halbjahr 2011 wirksam zu werden und ist vierzehn Mal im Jahr auszubezahlen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


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