Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 54

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11.42.31

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zwei Punkte der Regierungsvorlage ganz besonders herausstreichen.

Das eine ist eine Veränderung des Landarbeitsgesetzes, wo es um die Verstärkung der Vertretung von jugendlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in der Landwirtschaft geht. Warum ist das notwendig? Wir haben in Österreich die Situation, dass nur sehr wenige junge Menschen im Bereich von landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind. Das hat zur Folge, dass oft nicht die notwendige Mindestanzahl von jugendlichen DienstnehmerInnen in einem Betrieb vorhanden ist, um den Jugend­vertrauensrat wählen zu können. Daher wird mit dieser Novelle das aktive und passive Wahlalter zum Betriebsrat auf das 16. beziehungsweise 18. Lebensjahr herabgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass der Betriebsrat in diesen Betrieben die wichtigen Anlie­gen, Interessen der jugendlichen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen wahrnehmen kann. Ein wichtiger, notwendiger und richtiger Schritt.

Ein weiterer Punkt, der sehr wichtig ist, ist die Novellierung des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Dabei geht es um eine Anpassung an ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, die die Anhebung des Mindestalters von Kindern für die Zulassung zu leichter und vereinzelter Arbeit beinhaltet. Dazu muss festgestellt werden, dass ich sehr froh bin, dass es unserem Bundesminister gelungen ist, diese Gesetzesänderung durchzuführen, weil wir im Zusammenhang mit diesem ILO-Übereinkommen schon öfters gerügt worden sind. Herzlichen Dank, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)

Damit ist sichergestellt, dass Kinder- und Jugendbeschäftigung in Österreich gesetzlich noch besser abgesichert ist.

Weil ich bereits von Kinder- und Jugendbeschäftigung gesprochen habe, erlauben Sie mir, hier ganz besonders auf die positiven Wirkungen der Arbeits- und Qualifi­kationspakete, die diese Bundesregierung beschlossen hat, hinzuweisen. Es war ganz wichtig, dass wir unter Bundeskanzler Faymann eine Ausbildungsgarantie geschaffen haben, dass es Aktionen zur Zukunft der Jugend in Österreich gibt, wo man schwer­punktmäßig jene jungen Menschen betreut, die im Alter zwischen 19 und 24 Jahren oft in der Situation sind, dass sie keinen Arbeitsplatz haben. Es wurden Verbesserungen im Zusammenhang mit Kinderstiftungen durchgeführt.

All diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, sehr geschätzte Damen und Herren, dass wir in Österreich die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich zu allen anderen europäischen Ländern haben. Darauf können wir stolz sein! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber auch da ist zu sagen, dass jeder Jugendliche und jede Jugendliche, der oder die arbeitslos ist, ein Arbeitsloser/eine Arbeitslose zu viel ist. Daher sind die 560 Millio­nen €, die für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung gestellt worden sind, eine gute Anlage. Wir investieren in die Zukunft, und junge Menschen haben das Recht auf Ausbildung, haben das Recht auf Berufsqualifikation, denn sie sind schließlich und endlich unsere Zukunft.

Ebenfalls sehr wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang, dass wir mit Stolz feststellen können, dass auch alle anderen Maßnahmen, die dazu gedient haben, die Arbeitslosigkeit in Österreich zu bekämpfen, gegriffen haben. Lassen Sie mich auch hier einige Beispiele nennen.

Der Bereich Kurzarbeit: Durch den Ausbau der Kurzarbeitsmaßnahmen ist es gelungen, einerseits Menschen nicht in die Arbeitslosigkeit zu drängen, auf der


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