in diesem Antrag nicht berücksichtigt. Dass Arbeitgeber mit entsprechend höheren Personalkosten konfrontiert sind, wirkt sich natürlich dann auch auf die Produkte und Dienstleistungen aus; das wird hier nicht berücksichtigt. Bei gewissen Produkten und Dienstleistungen könnte sich dann die Preisspirale etwas schneller drehen, könnten die Preise steigen, die Inflation könnte dadurch steigen, und dies wäre eine mögliche negative Folge. Ebenso könnten durch einen gesetzlichen Mindestlohn, ohne den Faktor Arbeit zu entlasten, ja auch noch Arbeitsplätze bedroht werden. Dies fehlt mir in diesem Antrag ebenfalls. (Beifall bei der FPÖ.)
Also noch einmal: Mit der Einführung eines Mindestlohnes muss daher die Entlastung des Faktors Arbeit einhergehen, denn nur, wenn die Lohnnebenkosten gesenkt werden, ist auch an die Einführung eines Mindestlohnes zu denken.
In diesem Zusammenhang darf ich auch den Faktor Arbeit im rot-schwarzen Regierungsabkommen erwähnen. Auf Seite 13 wird auf diese Maßnahme für die mittelständische Wirtschaftsförderung absolut noch einmal hingewiesen. Auf jeden Fall ist das ein guter Vorsatz, doch bis jetzt ist noch nicht wirklich etwas geschehen. Papier ist geduldig – ein Satz, der bei unserer Bundesregierung zurzeit sehr zutreffend ist.
Deshalb fordere ich Sie auf: Schauen Sie, dass Sie ein komplettes Maßnahmenpaket für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in unserem Land zustande bringen! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.00
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsruhegesetz, das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Arbeitszeitgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 880 der Beilagen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 898 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindestlohn von 7,50 € brutto pro Arbeitsstunde.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da das Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist eine namentliche Abstimmung durchzuführen.
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