Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 109

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wegen, ab und zu ich zum Beispiel. Man liest sich die AGBs durch, und nach dem Lesen kommt eigentlich noch zusätzlich das Verstehen.

Mir ist es oft passiert, dass ich, nachdem ich mir das durchgelesen hatte, die Lust verlor, den Vertrag abzuschließen. Oder ich musste über die AGBs noch einmal mit einer Versicherung verhandeln – und genau das gibt es nämlich nicht. Ich kann daher nur sagen: Diese Produktbeschreibung ist absolut sinnvoll!

Zum Antrag der Grünen, das Ganze nicht nur EU-weit, sondern nationalstaatlich zu machen: Ja, ich glaube, ich brauche in diesem Haus niemandem zu erzählen, wie kritisch wir der EU gegenüberstehen. Es wäre auch aus unserer Sicht prinzipiell sehr sinnvoll, aber wir haben gelernt, unter diesen Spielregeln zu arbeiten. Es ist absolut nicht sinnvoll, da etwas zu machen. Das wäre insofern kontraproduktiv, als wir dann entsprechende Wettbewerbsauflagen bekämen.

Kehren wir noch einmal an den Ausgangspunkt zurück: Warum gibt es überhaupt diese Klipp-und-Klar-Informationen? – Das waren diese Finanzprodukte und die wirklich nicht tollen Rechtsschutzversicherungen. Wenn wir jetzt im Bereich der Versicherungen diese Klipp-und-Klar-Informationen haben, dann würde ich mir wünschen, dass wir uns so etwas auch im Bereich der Finanzprodukte einfallen lassen.

Bei den Krediten gibt es ja schon etwas Ähnliches – mit den Bedingungen, aber auch bei den Anlageprodukten. Jetzt könnte jemand hergehen und sagen: Ist ja ganz ein­fach, für die börsennotierten Sachen gibt es ja die Prospektpflicht. – Nur sind wir da genauso weit wie bei den AGBs. Diese Prospekte liest kein Mensch. Es gibt Aus­nahmen von der Prospektpflicht und es gibt eben Produkte, die das Ganze nicht brauchen. Dort würden wir uns das auch wünschen.

Wir werden das so handhaben wie im Ausschuss für Konsumentenschutz üblich: Wir werden mit allen anderen Fraktionen darüber reden, was sie davon halten, und vielleicht einen gemeinsamen Gesetzesantrag formulieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.52.16

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Kollege Deimek, ich kann Ihnen sagen, es gibt bereits einen Antrag ... Herr Kollege Deimek! (Abg. Dipl.-Ing. Deimek spricht mit Abg. Podgorschek.) – Er hört mich nicht! Es gibt bereits einen Antrag auf Einführung eines standardisierten Produktinformationsproduktblattes für alle Finanz­pro­dukte. Dieser Antrag stammt von den Grünen und wurde auch schon im Ausschuss behandelt, aber eben vertagt. Das heißt, wenn Sie daran Interesse haben, können wir gerne verhandeln, ob mehr daraus wird.

Da wir – wie gesagt, auch in Form des von uns formulierten Antrags – sehr interessiert sind an standardisierten Informationen für die Konsumenten und Konsumentinnen, gerade in diesen komplexen Bereichen, stimmen wir diesem Antrag natürlich zu, wiewohl ich im Ausschuss bereits angeregt habe, doch auch zu versuchen, bereits vorher auch national zu handeln, bevor uns die EU hierzu etwas vorgibt.

Die Antwort war: Nein, das geht nicht, das ist eben sozusagen das Problem mit den Wettbewerbsregeln. Erstaunlich ist allerdings, dass in der Begründung dieses Fünf-Parteien-Antrages sehr wohl erwähnt wird, dass es eine entsprechende nationale Regelung in Deutschland bereits gibt. Also frage ich mich: Warum können die Deutschen damit anfangen und warum wäre es bei uns eine nicht kompatible Wett­bewerbsverzerrung? Das ist für mich so nicht nachvollziehbar.

 


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