Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 111

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„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden ersucht, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um Versicherer künftig zu verpflichten, dem Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ein standar­disiertes Produktinformationsblatt auszufolgen. Außerdem wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, bei den Verhandlungen der legistischen Maßnahmen auf EU-Ebene zum Vertrieb von Anlageprodukten für Privatkunden darauf hinzuwirken, dass der Ver­sicherer dem Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Versicherungsvertrages ein standardisiertes Produktinformationsblatt auszufolgen hat. Diese standardisierte „Klipp-und-Klar“-Information soll den maßgeblichen Inhalt eines Versicherungsvertrages sowie der Versicherungsbedingungen auf einen Blick sichtbar machen (verständliche Beschreibung der versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, wichtigste Obliegen­heiten, Prämienhöhe, Vertragsbeendigung etc.) und damit für mehr Transparenz sorgen.“

Begründung

In der dem Bericht beigefügten Entschließung wird der Bundesminister für Finanzen bloß ersucht auf europäischer Ebene auf ein standardisiertes Produktinformationsblatt hinzuwirken. Eine konkrete österreichische Lösung ist allerdings nicht vorgesehen! Wenn im Bericht zu lesen ist, dass in Deutschland ein solches Produktinformationsblatt schon längst üblich sei (verpflichtend gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung – VVG-InfoV), so ist aus konsumentInnenschutzpolitischer Sicht festzustellen, dass ein rasches innerstaatliches Vorgehen auch in Österreich sinnvoll wäre. In der Sache unbegründet bleiben hingegen die geäußerten Bedenken, dass eine österreichische Regelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Weder entsteht bei den öster­reichi­schen Versicherungsunternehmen durch die Beilage eines A4-Informationsblattes eine große Kostenbelastung, noch scheint eine klare Informationspolitik gegenüber den KonsumentInnen geeignet, diese an der Kaufentscheidung zu hindern.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.55.42

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Informationen bei Vertragsab­schluss sowie die Versicherungsbedingungen sind für viele Leute oft zu kompliziert, für die Versicherungskunden schwer durchschaubar, das haben auch alle Vorredner erwähnt. Wir sind einer Meinung, dass es in diesem Bereich standardisierte Informa­tionsbroschüren geben sollte, denn es ist untragbar, wenn jemand den Vertrag, den er abschließt, nicht versteht. Etwa was die Leistungsausschlüsse betrifft, zum Beispiel bei einer Rechtsschutzversicherung: Da ist vielleicht der Privatrechtsschutz nicht dabei, der Kfz-Rechtsschutz sehr wohl, und so weiter.

Deshalb sollten wir uns auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass es für den Privatkunden vergleichbare Anlageprodukte gibt, damit man das vergleichen kann. Man sollte das, wie bei den Krediten, auch im Versicherungsbereich machen, damit eben alle Kunden leicht vergleichen können, was die verschiedenen Institute anbieten.

Es ist gut, dass der Finanzminister jetzt mit diesem Antrag aufgefordert wird, sich bei den EU-Verhandlungen zum Vertrieb von Anlageprodukten für Privatkunden dafür einzusetzen, dass das europaweit einheitlich geregelt wird. Das ist in Ordnung, ja. Nur: Ob sich der Finanzminister in Brüssel damit auch durchsetzt, das steht auf einem


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