Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 115

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

hens­weise der Staatsanwaltschaft St. Pölten sowie des Justizministeriums weckt den Verdacht der politischen Einflussnahme durch ÖVP-Politiker des Landes Nieder­österreich auf die unabhängige Justiz und die Justizministerin und stellt die Unab­hängigkeit der Justiz massiv in Frage.

Viertens: Der Fall Hypo Alpe Adria

Während bei der ÖVP-Landesbank Hypo Niederösterreich die Ermittlungen auf Wei­sung von oben gestoppt werden, wird im Fall der Hypo Alpe Adria umso vehementer vorgegangen, handelt es sich doch um die vermeintliche „Haider-Bank“, die sie nie war. Kurz gesagt: Nicht das Gesetz, sondern die politische Zugehörigkeit entscheidet unter Bandion-Ortner über eine mögliche Strafverfolgung durch die Justiz. Nicht anders ist es zu erklären, warum in Niederösterreich nur ein Staatsanwalt ermittelt, während in Kärnten gleich fünf Staatsanwälte, plus SOKO Hypo, plus CSI Hypo ermitteln. Nicht anders ist es weiters zu erklären, warum in Niederösterreich Ermittlungen auf Weisung der zuständigen Staatsanwaltschaft gestoppt werden, und ein Vorhabensbericht mit der Empfehlung auf Einstellung des Verfahrens an das Justizministerium wandert, während in Kärnten Personen verhaftet werden. Dieser politisch motivierten Ungleich­behandlung entspricht auch die Vorgehensweise bei weiteren Bankenskandalen, in denen trotz enormer Schadenssummen und tausender geprellter Sparer in straf­rechtlicher Hinsicht mangelhaft, schleppend oder gar nicht ermittelt wird, wie etwa in den Causen Kommunalkredit, Immofinanz, Meinl oder Volksbanken.

Fünftens: Der Fall Karl-Heinz Grasser

Ebenfalls in die politische Verantwortung der Justizministerin fällt die „schiefe Optik der Zwei-Klassen-Justiz“ wie sie SPÖ-Justizsprecher Dr. Hannes Jarolim im Zusam­menhang mit den Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser ortet. Tatsächlich: Die schleppenden Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser lassen einen gewährten Promi-Bonus seitens der Justizministerin für ÖVP-Leute ebenso vermuten wie eine beauf­tragte, bewusste Nicht-Verfolgung von ehemaligen politischen ÖVP-Funktionsträgern durch die Justiz.

Sechstens: Der Fall Ernst Strasser

Die Frage der bewussten Nicht-Verfolgung von politischen ÖVP-Funktionsträgern stellt sich auch beim ehemaligen Innenminister Ernst Strasser, wurde doch eine zentimeter­dicke Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Strasser seitens des zuständigen Staats­anwaltes zufällig genau so lange „übersehen“, bis die Angelegenheit verjährt war.

Siebentens: Der Fall der angeblichen Haider-Konten

Nach der Veröffentlichung einer vorgeblichen Aufdeckergeschichte eines Nachrichten­magazins über angebliche Millionen-Konten des verstorbenen Kärntner Landes­hauptmannes Dr. Jörg Haider erklärte am 02. August 2010 Justizministerin Bandion-Ortner im Morgenjournal-Interview, selbst von den geheimen Konten Jörg Haiders erfahren zu haben. Ob das Geld aus legalen oder illegalen Quellen stamme, das überprüfe nun die Staatsanwaltschaft, so Bandion-Ortner damals. Diese Angaben der Ministerin wurden aber von der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein, den Staatsanwalt­schaften in Österreich und auch seitens des deutschen Bundeskriminalamtes heftig


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite