den – in Steyr. Insgesamt laufen gegen 13 Personen Erhebungen, bei fünf der Beschuldigten handelt es sich um Justizangehörige, darunter auch eine aktive Richterin. Insgesamt wurden bei den Verdächtigen rund 1,8 Mio. Euro an Bankguthaben sichergestellt, zudem weitere Vermögenswerte. Fragen nach der politischen Verantwortung, der Höhe der Schadenssumme, der Zahl der Geschädigten, der nötigen Wiedergutmachung und vor allem der nötigen Schritte zur zukünftigen Verhinderung solcher Vorfälle sind bis dato seitens der Justizministerin unbeantwortet geblieben.
Zehntens: Verletzung der Pressefreiheit und Ausschaltung des Redaktionsgeheimnisses
Bandion-Ortner lässt es zu und verteidigt es, wenn in Österreich verfassungsgesetzlich geschützte Rechte wie die Pressefreiheit mit Füßen getreten werden und das Redaktionsgeheimnis ausgeschalten wird. So sind zwei Journalisten des Nachrichtenmagazins „profil“ im September 2010 auf Basis eines Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft München 1 seitens der Staatsanwaltschaft Wien formal als Beschuldigte vernommen worden, ohne dass es dafür eine rechtliche Deckung gab. Gleiches drohte einem NEWS-Reporter, der ebenfalls ohne Rechtsgrundlage hätte einvernommen werden sollen. Die internationale Journalistenorganisation „Reporter ohne Grenzen“ bezeichnete dieses Vorgehen der Wiener Anklagebehörde als „grobe Verletzung von Pressefreiheit und Meinungsvielfalt in Österreich“. Der Präsident der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, ortete ebenfalls „einen beispiellosen Anschlag auf die Pressefreiheit in unserem Land. Aus Steuergeldern bezahlte Politiker und Beamte versuchen offenbar willfährig, ausländische Gesetze in Österreich zu vollziehen und dabei die Meinungsfreiheit einzuschränken“. Seitens der politisch verantwortlichen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wurden bis heute keine Konsequenzen gezogen oder entsprechende gesetzliche Klarstellungen in Sachen Redaktionsgeheimnis getroffen. Gleiches gilt auch für die Groteske rund um die versuchte Erzwingung der Herausgabe von Videomaterial durch den ORF, was seitens der Justiz nichts anderes als den Versuch der Beschaffung eines Erkundungsbeweises bedeutet. SPÖ-Justizsprecher Jarolim sieht folglich „Feuer am Dach“ und greift Justizministerin Claudia Bandion-Ortner an: „Nachdem die Justiz seit der Amtsübernahme von Justizministerin Bandion-Ortner an Ansehen und Vertrauen in der Bevölkerung massiv verloren hat, ist jetzt auch das Grundrecht der Pressefreiheit in Gefahr. Für mich stellt sich grundsätzlich die Frage, inwiefern die Justizministerin hinter dem Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit steht und ob und wie sie diese vor den Organen der Justiz und der ihr unterstellten Staatsanwaltschaft zu schützen gedenkt.“
Zu diesen „Bandion Blamagen“ hinzu kommen weitere Justizskandale wie die Causa Mensdorff, Fälle von Politjustiz durch die Staatsanwaltschaft Wien, Unterschriftenfälschungen am Bezirksgericht Bludenz, überdies noch die missglückte gesetzliche Einführung der elektronischen Fußfessel und nicht zuletzt wachsender Unmut und Unzufriedenheit in den Reihen der Richterschaft durch ministerielles Missmanagement, fehlende finanzielle Ressourcen und schwere justizpolitische Fehlentscheidungen.
In Erfüllung der zentralen Aufgabe der politischen Verantwortungsträger, nämlich der angeführten Sicherstellung von Vertrauen durch die Gewährleistung und Verteidigung einer unabhängigen, objektiven und funktionierenden Rechtssprechung sowie in Sorge um das Ansehen der Justiz in Österreich und die Gültigkeit des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Justizministerin folgende
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