Dringliche Anfrage:
Der Fall BAWAG
1. Was entgegnen Sie angesichts dessen, dass Ihre angeblich so exzellente Prozessführung im BAWAG-Verfahren gegen die SPÖ-Verantwortlichen dieses Bankdesasters Ihnen das Ministeramt verschafft hat, den vielfachen öffentlichen Feststellungen – z.B. von Verfassungsgerichtshofpräsident i.R. Dr. Karl Korinek –, dass Sie nach der Blamage der Stellungnahme der Generalprokuratur als Justizministerin nicht mehr voll handlungsfähig sind?
2. Werden Sie dann, wenn der Oberste Gerichtshof den Empfehlungen der Generalprokuratur folgt, gemeinsam mit Ihrem ebenfalls für das BAWAG-Verfahren als Ankläger verantwortlichen Kabinettschef Mag. Georg Krakow zurücktreten? Wenn nein, warum sind Sie der Ansicht, dass eine Ressortministerin, der von höchster Stelle fachliche mangelnde Kompetenz bescheinigt wird, das Amt des Justizministers vollwertig ausfüllen kann?
3. Wann wird das von Ihrem Kabinettschef als damaligem Staatsanwalt im BAWAG-Verfahren schon vor Jahren als unmittelbar bevorstehend angekündigte „BAWAG II Verfahren“ über den Verbleib der angeblich verspekulierten BAWAG-Gelder stattfinden, wie ist der Verfahrensstand derzeit und welche Ermittlungsschritte wurden mit welchem Ergebnis bisher gesetzt? Wenn ein solches Strafverfahren nicht mehr geführt wird, mit welcher Begründung unterbleibt dies angesichts der Tatsache, dass das Urteil für Wolfgang Flöttl bei persönlicher Bereicherung angesichts einer milliardenschweren Schadenssumme wohl anders ausfallen müsste?
4. Wann wird das Strafverfahren betreffend die aus den „Kellerakten“ erkennbare, zumindest steuerschonende, wenn nicht strafrechtlich relevante Finanzierung von ÖGB und SPÖ durch die BAWAG stattfinden, wie ist der Ermittlungsstand derzeit und welche Ermittlungsschritte wurden mit welchem Ergebnis bisher gesetzt? Wenn ein solches Strafverfahren nicht mehr geführt wird, mit welcher Begründung?
5. Wie begründen Sie die überlange Untersuchungshaft von mittlerweile mehr als drei Jahren für Helmut Elsner, während sich alle anderen verurteilten Personen auf freiem Fuß befinden?
6. Aus welchen konkreten Gründen wurde Helmut Elsners Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest abgelehnt und wie beurteilen Sie dies?
7. Wie beurteilen Sie die Begründung der Ablehnung in Hinblick auf die Gesetzesbegründung, in der klar zum Ausdruck kommt, dass der elektronisch überwachte Hausarrest auch für den Vollzug der Untersuchungshaft eine Alternative bietet?
Der Fall Natascha Kampusch
8. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus dem 25-seitigen Schreiben des Mitglieds der Kampusch-Evaluierungskommission OGH-Präsident i.R. Dr. Johann Rzeszut betreffend „Art. 52 B-VG – Sachverhaltsmitteilung zum staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren im Abhängigkeitsfall Natascha Kampusch“, in dem er
eklatante Mängel in der staatsanwaltschaftlichen Behandlung des Falles und bewusste Schritte gegen die Aufklärung wie das Unterlassen bzw. sogar aktive Unterdrücken sinnvoller Ermittlungen gegen wahrscheinlich vorhandene weitere Täter,
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