eine vorzeitige Freigabe der Liegenschaft von Herrn Priklopil zur Räumung, die insbesondere die Entfernung aller elektronischen Aufzeichnungen ermöglichte,
eine krass wahrheitswidrige Information der Öffentlichkeit,
das Unter-Druck-Setzen des operativen Leiters der Sonderkommission des Bundeskriminalamts mit Selbstmordfolge und schließlich
eine nach den Ergebnissen der Evaluierungskommission unvertretbare Einstellung des Verfahrens feststellt?
9. Aus welchen konkreten Gründen sind Sie den mehrmaligen Ersuchen von Dr. Rzeszut, die justizielle Fallbearbeitung aus dem Verantwortungsbereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien herauszuverlegen, nicht nachgekommen?
10. Aus welchen Gründen wurde das Kampusch-Verfahren eingestellt, obwohl die hochkarätig besetzte Evaluierungskommission des BMI weitere Ermittlungen für unverzichtbar hielt? Wurden diesbezüglich auf irgendeiner Ebene der Staatsanwaltschaft oder des BMJ Weisungen erteilt? Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nein, war diese Einstellung mit Ihnen akkordiert?
11. Werden Sie im Hinblick auf die Vielzahl der bestehenden Widersprüche im Fall Kampusch (Mehrtätertheorie bzw. Stellung des Geschäftsfreundes in Hinblick auf die Aussage der einzigen Zeugin etc.), die von Dr. Rzeszut aufgezeigt worden sind, die Ermittlungen fortsetzen lassen? Wenn nein, warum können Sie es verantworten, dass mögliche Mittäter Priklopils nicht im Interesse der Bevölkerung und des Opfers verfolgt werden? Wenn ja, wird das Verfahren im Bereich einer anderen Oberstaatsanwaltschaft geführt werden?
Der Fall Hypo Niederösterreich
12. Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im ÖVP-Fall Hypo Niederösterreich?
13. Aus welchen konkreten Gründen und auf wessen Weisung bzw. mit wessen Zustimmung wurden die Ermittlungen vorübergehend gestoppt und wie beurteilen Sie dieses Vorgehen insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass noch nicht alle polizeilichen Ermittlungsschritte getätigt waren?
14. Welche Entscheidungen wurden auf Basis des übermittelten Vorhabensberichts der Staatsanwaltschaft St. Pölten von wem und mit welcher Begründung getroffen?
15. Wurden Sie und, wenn ja, mit welchem Ziel wurden Sie bezüglich dieses Verfahrens seitens des Landeshauptmanns von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll, oder sonstiger Mitglieder der ÖVP angesprochen bzw. gab es oder gibt es politische Einflussnahmen in diesem Verfahren?
16. Wie begründen Sie die gravierenden Unterschiede im Bereich des Personaleinsatzes zur Aufklärung der Fälle Hypo Niederösterreich und Hypo Alpe Adria?
Der Fall Hypo Alpe Adria
17. Welche Gründe rechtfertigen im Einzelnen, dass sich Wolfgang Kulterer in Untersuchungshaft befindet und aus welchen Gründen wurde gegen die späteren Entscheidungsträger in der Bank und sonstigen Tatverdächtigen wie Günther Striedinger keine Untersuchungshaft beantragt?
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