Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 281

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Seitens der österreichischen Bundesregierung setzt man auf Gespräche, eine doch sehr unverbindliche und wirkungslose Maßnahme, wenn man die Erfahrungen im Melker Prozess zur Lösung der Sicherheitsfragen beim AKW Temelin beachtet. Schein­bar haben die Regierungsfraktionen aus dem Desaster rund um den Schrott­reaktor Temelin nichts dazu gelernt, denn nach wie vor weigern sie sich auf Basis der zitierten rechtlichen Grundlagen, Maßnahmen zum Schutz der heimischen Bevölke­rung vor atomaren Gefahren zu ergreifen.

Die österreichische Atompolitik ist mittlerweile zu einer Farce mutiert, was sowohl der Posten des ehemaligen ÖVP-Bundeskanzlers im Aufsichtsrat eines der größten Atomstromerzeuger Deutschlands veranschaulicht, als auch die EURATOM-Lüge. Im Regierungsprogramm ist das anhaltende Bemühen um Reformbestrebungen des EURATOM-Vertrags, das die Möglichkeit eines einseitigen Ausstiegs einzelner Mitgliedsstaaten zum Ziel haben soll, festgehalten. Durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ist diese Möglichkeit gegeben, wird jedoch von der österreichischen Bundes­regierung nicht genutzt. Stattdessen wurde zunächst diese Möglichkeit verleugnet und auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes verwiesen. Bei näherer Nachfrage gab der Umweltminister zu, dass es sich um keine rechtliche, sondern eine politische Frage handle. Als EURATOM-Mitglied habe Österreich laut Umweltminister Berlakovich mehr Mitspracherechte und werde besser über Aktivitäten der Atomlobby informiert. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage hat die Temelin-Dis­kussion eindrucksvoll bewiesen.

Dieser Antrag gibt erneut die Gelegenheit, die wahre Ausrichtung der österreichischen Atompolitik zu beweisen.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der EU-Richtlinie 2001/42/EG Art. 7 Abs. 1 an die deutsche Bundesregierung zu wenden, um die Einleitung eines grenzüberschreitenden UVP- Verfahrens zu veranlassen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abg. Schmuckenschlager. – Bitte.

 


23.20.43

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Herr Kollege Widmann, Sie sind mit dem Glockerl eigentlich um zwei Monate zu früh (Zwischenruf der Abg. Steibl), denn dort, woher ich komme, wird das Christkind mit dem Glöckchen eingeläutet. Aber nach Ihren Ausführungen muss ich Ihnen schon sagen, dass Sie anscheinend auch energie- und außenpolitisch ein bisschen ein Christkindl sind! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir müssen festhalten: In der EU sind derzeit 58 AKW in Betrieb, von 27 Staaten haben 14 AKW. Der Anteil der Kernenergie hat eine Schwankungsbreite von 4 Prozent in den Niederlanden bis hin zu 78 Prozent in Frankreich. Diesbezüglich muss man schon realistisch sein! Die Stromversorgung ist notwendig, denn Elektrogeräte funk­tionieren ja nicht mit einer Kurbel, und wir dürfen natürlich davon ausgehen, dass der Strom nicht einfach aus der Steckdose kommt, sondern dass man sich die Frage


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