lenkung durch eine zweite, jedenfalls männliche Person, die sie infolge dunkler Fahrzeugverglasung „nicht richtig sehen“ konnte:
„... Erinnerlich ist mir, dass der Mann, der das Mädchen ins Auto zerrte, ca. 30 Jahre alt war, ca. 175 cm groß, schwarzes kurzes Haar, nach rückwärts frisiert mit einzelnen blonden Strähnen, südlicher Typ, bekleidet mit buntem T-Shirt und darüber einem einfärbigen hellen Hemd. Den Fahrer konnte ich aufgrund der dunklen Scheibenfärbung nicht richtig sehen. Ich nahm nur wahr, dass sich eine männliche Person auf dem Fahrersitz befand ...“
Das Tatfahrzeug beschrieb die Zeugin als weißen Kastenwagen mit einem an der Heckseite auffallenden „Buckel“. Sie gab weiters an, das Tatfahrzeug kurz darauf nochmals wahrgenommen zu haben: „... Ich ging meinen Weg weiter und fuhr das Auto einige Minuten später an mir vorbei in Richtung Schwimmbad ...“. Ischtar Rahel AKCAN, die das ihr bis dahin persönlich nicht, lediglich vom Sehen her bekannt gewesene Tatopfer objektiv zutreffend als ca. zehnjährig einstufte, wurde dabei polizeilich ausdrücklich „glaubwürdiger Eindruck“ bescheinigt.
Laut Bericht des Sicherheitsbüros vom 5. März 1998 bekräftigte die Tatzeugin ihre Angaben vom 3. März 1998 zwei Tage danach als mit Sicherheit richtig und hielt laut gleichfalls aktenkundigem Bericht des Sicherheitsbüros anlässlich einer ergänzenden Befragung am 17. März 1998 erneut daran fest. Dementsprechend wurde die von Ischtar Rahel AKCAN fortgesetzt bekundete Tatausführung durch zwei männliche Täter, von denen einer das Tatfahrzeug lenkte, der andere das Opfer in den Kastenwagen zerrte, vom Sicherheitsbüro auch als Grundlage der am 18. März 1998 in Umlauf gesetzten fernschriftlichen Tatbeschreibung übernommen. Laut Bericht des Sicherheitsbüros vom 19. März 1998 wurde die Tatzeugin an diesem Tag nochmals ergänzend befragt, wobei sie keine neuen Angaben machte und es abermals als „sicher“ zum Ausdruck brachte, dass es sich bei jenem weißen Kastenwagen, der ihren fortgesetzten Schulweg auf einer Folgekreuzung querte und von ihr dabei erneut (auch von der Frontseite her) wahrgenommen wurde, um das (mit zwei männlichen Personen besetzte) Tatfahrzeug handelte.
Nachdem sämtliche Ermittlungsinitiativen des zunächst durch einen Zeitraum von mehr als vier Jahren fallbefassten Sicherheitsbüros zur Täterausforschung scheiterten, wurde die weitere Bearbeitung des Abgängigkeitsfalls Natascha Kampusch ab 18. Juli 2002 dem Landesgendarmeriekommando Burgenland übertragen.
Laut Aktenvermerk der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Burgenland vom 15. November 2002 wurde Ischtar Rahel Akcan an diesem Tag von Beamten dieser Dienststelle über ihre Wahrnehmungen zum Tathergang befragt. Die wesentlichen Passagen ihrer Angaben wurden dabei (ab der Wahrnehmung des auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite mit der Frontseite gegen ihre Gehrichtung geparkten Tatfahrzeugs) inhaltlich wörtlich wie folgt zusammengefasst:
„... Am Fahrersitz saß unbeweglich ein Mann und blickte nach vorne. Auf der ihr (der Zeugin) abgewandten Fahrzeugseite öffnete sich eine Schiebetür, ein Mann sprang heraus und lief von ihr gesehen in Richtung rechts zu einem Mädchen. Er packte dieses und zerrte dieses mit Gewalt in das Fahrzeug. Dabei schrie das Mädchen laut und der Mann blickte, während er das Mädchen zerrte, zu ihr, sodass sie sein Gesicht von vorne sehen konnte. Da sie selbst große Angst hatte, verbarg sie sich hinter einer Gebüschreihe bei der Hundewiese. Ischtar hörte noch, wie die Schiebetür des Fahrzeuges zuschlug und sah, dass das Fahrzeug wackelte ... Sie ist sich sicher, dass es sich um 2 Männer gehandelt hatte, da der eine die ganze Zeit am Fahrersitz sitzen blieb. Nachdem die Schiebetür geschlossen wurde, fuhr das Fahrzeug sofort in Richtung Kreisverkehr und bog dort nach links ab. Sie bemerkte, als sie ihren
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite