Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 310

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Mutter betrafen. Diese Juristin erwirkte bei der Mutter des Wolfgang Priklopil die Erteilung einer weitgehenden Vollmacht, auf deren rechtlicher Basis sie namens der Vollmachtgeberin zwei deren verstorbenem Sohn gehörige Eigentumswohnungen an ihren Bruder, den Priklopil-Freund, verkaufte, wobei der Kaufpreis inhaltlich der Ver­trags­textierung jeweils durch Gegenverrechnung mit angeblich noch offenen geschäftlichen Geldforderungen des Käufers an Wolfgang Priklopil als bezahlt zu gelten hatte. Diese Geldforderungen waren in keiner Weise belegt. Mag es auch zutreffen, dass die durch den Tod ihres Sohnes naturgemäß massiv getroffene Mutter Primärsorgen hatte, die vermögensrechtliche Belange in den Hintergrund treten ließen, eine unkritische Bereitschaft, erhebliche Teile des ihr vor tragischem Hintergrund zufallenden Vermögens in großem Stil zu verschenken, ist weder ihren aktenkundigen Angaben, noch sonstigen Ermittlungsergebnissen zu entnehmen. Vielmehr hat sie ihren Angaben zufolge den Geschäftspartner ihres Sohnes im Zusammenhang mit dessen Ableben nach dem aufrechten Bestand von Geschäfts- oder sonstigen Schulden ihres verstorbenen Sohnes gefragt, was vom Angesprochenen mit der Äuße­rung „Nein, im Gegenteil ...“ verneint worden sei.

Nach polizeilichen Ermittlungen verfügte der Priklopil-Freund und Firmenpartner bereits zuvor über mehr als zehn Eigentumswohnungen, die er zum Teil an junge Frauen aus Osteuropa vermietete.

Die vorerwähnte Juristin erledigte ferner für ihre Vollmachtgeberin zur Hintanhaltung weiterer Kontaktversuche von Medienvertretern (ihren Angaben zufolge aus Mitleid beziehungsweise menschlichen Gründen) die Formalitäten einer Namensänderung und den Ankauf einer Wohnung in einem anderen Wiener Gemeindebezirk, zu welcher erneut ihr Bruder als grundbücherlicher Eigentümer ausgewiesen ist, während die den Kaufpreis aufbringende Mutter Wolfgang Priklopils lediglich ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt erhalten hat. Die Juristin und Schwester des Priklopil Freundes war es auch, die trotz bis dahin lediglich sporadischer Kontakte zur Familie Priklopil umgehend das Begräbnis (Urnenbeisetzung?) für Wolfgang Priklopil organisierte und es veranlasste, dass der Verstorbene unter einem seine wahre Identität verschleiernden Namen auf dem Friedhof ihres Wohnortes Laxenburg beigesetzt wurde.

Entsprechende Zwischenberichte des Bundeskriminalamts an die Staatsanwaltschaft Wien waren nicht geeignet, dortige Reaktionen, geschweige denn weiteres Ermitt­lungs­interesse auszulösen.

3. Natascha Kampusch vollendete am 17. Februar 2006 ihr 18. Lebensjahr. Wolfgang Priklopil schenkte ihr zu diesem Anlass eine mit entsprechender Aufschrift versehene Geburtstagsorte, die der Geschäftspartner über Ersuchen Priklopils durch seine Ehegattin anfertigen ließ. Da sich Wolfgang Priklopil damit – unter der Annahme seiner Alleintäterschaft bei der Kampusch-Entführung – im Verhältnis zu seinem diesfalls uneingeweihten Freund und Geschäftspartner einem belastenden Erklärungsbedarf ausgesetzt hätte, der für ihn durch eine unverfängliche Tortenbeschaffung von dritter Seite leicht vermeidbar gewesen wäre, kommt der gewählten Vorgangsweise gleichfalls eine kontextabrundende Indizwirkung zu.

4. Die Verfahrenseinlassung des ermittlungsbetroffenen Geschäftspartners erfuhr in zeitlichem Zusammenhang mit dem Vollmachtswechsel in seiner Rechtsvertretung eine (neben der die Lebensbeichte Priklopils betreffenden Letztversion) weitere wesentliche Änderung. Den Geldtransfer im Ausmaß von rund einer halben Million Schilling, der im März 1998 über ein auf den Namen der Mutter des Wolfgang Priklopil lautendes Konto rückabgewickelt wurde, erklärte der Priklopil-Firmenpartner bis Herbst 2009 damit, dass er Priklopil (ohne jede schriftliche Absicherung) für einen von diesem ins Auge gefassten Ankauf eines PKWs der Marke Porsche ein Darlehen in der


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