einer allfälligen zwischenzeitigen Tötung des Opfers, das inhaltlich der angeblichen, kurz zuvor erfahrenen Lebensbeichte des Täters zur fahndenden Polizei geflüchtet und damit auch nach dem Wissensstand des Geschäftspartners dem Täterzugriff entzogen war, macht nicht mehr Sinn, als die versehentlich unterlaufene Bekundung eines Informationsstandes, den er nach eigener Erstversion gar nicht haben konnte.
Nahe liegender schlüssiger Sinn kommt der Fragestellung hingegen zu, wenn sie in Wahrheit – mit identem dialektgeprägtem Ausspracheeffekt „Hot er’si umbracht?“ – auf Wolfgang Priklopil selbst ausgerichtet war. Verdachtsmomente in der Richtung, dass jemand, der allenfalls Grund zur Fälschung ansatzweiser Abschiedszeilen eines in der Folge auf Bahngleisen gerädert Vorgefundenen an seine Mutter gefunden haben kann (kriminaltechnischer graphologischer Untersuchungsbericht vom 18. November 2009), auch daran interessiert gewesen sein könnte, anlaufende sicherheitsbehördliche Ermittlungsinitiativen in Richtung Selbstmord zu kanalisieren, sind zumindest vorweg nicht von der Hand zu weisen und demzufolge jedenfalls aufklärungsbedürftig. Aus potenzieller Tätersicht wären ein paar Buchstaben, die planmäßig als abgebrochene Initiative zu einem Abschiedsbrief an die Mutter ins Treffen geführt werden, unschwer als graphologisch weniger verfänglich zu erkennen, als eine allfällige Komplettfälschung eines ganzen oder mehrerer vollständiger Sätze.
Dass der Priklopil-Geschäftspartner als Zeuge vor dem Bezirksgericht Gleisdorf (von damals anwesenden Mitgliedern der Evaluierungskommission persönlich wahrgenommen und teilweise auch mitnotiert, wenn auch ohne Niederschlag im gerafften gerichtlichen Verhandlungsprotokoll) im Widerspruch zu den aktenkundigen Angaben der erwähnten Polizeibeamtin definitiv abstritt, eine derartige Fragestellung („Hot er’s umbrocht?“) überhaupt geäußert zu haben, sei nur zur Abrundung hinzugefügt.
f) Nachdem bekannt geworden war, dass Natascha Kampusch am 2. März 1998 mit einem weiß lackierten Kastenwagen entführt worden war, hat der Priklopil-Freund und Geschäftspartner seinen eigenen Angaben zufolge gemeinsam mit dem befreundeten Rudolf Hürner Überlegungen in der Richtung angestellt, ob Wolfgang Priklopil, um dessen gleichartigen Kastenwagen sie wussten, als Täter in Betracht kommen könnte. Diesen Gedanken will er gemeinsam mit dem genannten Freund, der dies bestätigt, jedoch verworfen haben.
Gleichzeitig gibt er aber zu, in unmittelbarem zeitlichem Umfeld zur Entführung der Natascha Kampusch einen Bagger auf das von Wolfgang Priklopil bewohnte Anwesen Straßhof, Heinestraße 60, verbracht, für entsprechende Arbeiten des Priklopil dort bis zum Abtransport zum elterlichen Besitz in Mistelbach im Mai 1998 belassen und mit dem Gerät auch selbst gelegentlich auf dem Grundstück – wie er sagt – „geübt“ zu haben. Im Kontext mit der (auch durch die Angaben der Natascha Kampusch belegten) Tatsache, dass das so genannte Verlies im Zeitpunkt der Entführung noch nicht für eine längerfristige Bewohnbarkeit ausgestattet war, insbesondere auch die Installation der in einen Heckenabschnitt mündenden Ent- und Belüftungseinrichtung mit nachträglichen Erdbewegungen verbunden war, der Priklopil-Geschäftspartner, teilweise durch aktenkundige Lichtbilder belegt, sowohl vor als auch nach dem 2. März 1998 an Umbauten in und an dem von Priklopil bewohnten Haus (teils auch durch Bereitstellung von Arbeitern) beteiligt war, bestand und bestünde nach wie vor sinnfälliger Aufklärungsbedarf in der Richtung, aus welchem Grund die damals aktuellen Baggerarbeiten auf dem gesprächsweise als allfällige Täter- und Opferunterkunft in Betracht gezogenen Anwesen bei den erwähnten, auch von Rudolf Hürner bestätigten, gemeinsamen Überlegungen keine Rolle gespielt haben sollen.
g) Auffällig waren und sind auch Veranlassungen des Geschäftspartners und seiner ab dem Wiederauftreten der Natascha Kampusch atypisch umtriebigen Schwester, einer Juristin, welche in zeitlicher Nähe zum Ableben des Wolfgang Priklopil dessen
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