tember 2010) – gegen die Mitglieder der Evaluierungskommission erhoben wurde. Es geht dabei um den Vorwurf, die Mitglieder der (als „ziemlicher Schmarrn“ hingestellten – „Österreich“ vom 30. August 2009) Evaluierungskommission, von denen nach dem Eindruck des Parlamentariers nicht ein einziges „seriös gearbeitet hat“, hätten wiederholt an einer parteipolitisch motivierten „Vertuschung“ kriminalpolizeilicher Fehlleistungen im Zusammenhang mit dem Mitte April 1998 (somit wenige Wochen nach der Entführung der Natascha Kampusch) eingegangenen Hinweis eines polizeilichen Hundeführers auf den Bewohner des Hauses Straßhof, Heinestraße 60 (Anwesen Wolfgang Priklopil), mitgewirkt. Mit der konsequenten Nichtbeachtung der Ausführungen der Evaluierungskommission im ersten Zwischenbericht vom 25. Februar 2008 (Seiten 5 und 10), im zweiten Zwischenbericht vom 9. Mai 2008 (Seiten 7 bis 10), im Abschlussbericht der ersten Wirkungsphase vom 9. Juni 2008 (Seiten 20, 39 bis 41, 47 und 48, 52) und im Abschlussbericht der zweiten Wirkungsphase vom 15. Jänner 2010 (Seiten 7 und 8) dürfte sich der in Rede stehende parlamentarische Kommissionskritiker die oben dargelegten Modalitäten des staatsanwaltschaftlichen Umgangs mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungsergebnissen zum Beispiel genommen haben. Mehr als eine detaillierte Dokumentation der kriminalpolizeilichen Behandlung des sog. „Hundeführerhinweises“ samt der Anführung sämtlicher dafür ausschlaggebender (insbesondere in der Ermittlungsanlaufphase extreme Ausnahmebelastungen, aber auch organisatorische Mängel einschließender) Rahmenbedingungen und Ursachen war der Evaluierungskommission weder möglich, noch abzufordern. Dass es aus der Sicht einer parteipolitischen Strategie nicht schlüssig wäre, eine Fehlleistung, die unter der Ressortverantwortung eines politischen Mitbewerbers unterlaufen ist, nachträglich zu „vertuschen“, ist allgemein einsichtig und musste nicht näher begründet werden. Richtig ist zwar, dass der sog. „Fall Kampusch“ den grundsätzlich dankenswerten Einsatz freier „Aufdecker-Kapazitäten“ vertragen hätte. Soweit sich solche jedoch darauf beschränken, die Seriosität der Evaluierungskommission ohne Detailbefassung mit ihrem Wirken zu problematisieren, setzen sie sich der Gefahr aus, die erhobenen Vorwürfe gegen sich selbst zu kehren.
Abschließend darf ich Sie, sehr geehrte Frau Dr. Glawischnig, und Sie, sehr geehrte Herren Klubobmänner, um Verständnis dafür ersuchen, dass ich dies alles nicht mit Stillschweigen übergehen konnte und mit diesem Schreiben Ihr Zeitmanagement zusätzlich belaste. Ich war in den in Rede stehenden Fall zwar nur am Rande als ad hoc ersuchtes, ehrenamtliches Mitglied der Evaluierungskommission des Innenministeriums eingebunden, aber nach (immerhin über zwei Jahre erstreckter) Kenntnisnahme all der dargelegten Einzelheiten aus meinem ehemaligen beruflichen Aufgabengebiet, die dem repräsentativen Verantwortungs- und Funktionsverständnis krass zuwiderlaufen und leider auch tragische Folgen nach sich gezogen haben, war mir stillschweigende Untätigkeit nicht möglich. In 42 Justiz-Dienstjahren habe ich Vergleichbares nicht erlebt.
Mit respektvollen Grüßen
*****
Dr. Johann Rzeszut
Tel.Nr.: 06765081005
Wien, am 24. Juli 2009
Frau
Bundesministerin für Justiz
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