Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 318

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Bundesministerium für Justiz

Neustiftgasse 2

1070 Wien

Betrifft: „profil“ - Nr. 30/09 vom 20.07.2009

Fall Kampusch – Interview-Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Werner Pleischl

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Vorweg darf ich versichern, dass mir die neuerliche Kontaktaufnahme zum sog. „Fall Kampusch“ im Bewusstsein des belasteten Zeitmanagements der Ressortleitung nicht leicht fällt, aber der in der „profil“-Ausgabe Nr. 30/09 vom 20.07.2009 veröffentlichte Bericht über ein Interview mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Werner Pleischl und mein Verständnis jener Verantwortung, die mit meiner ehrenamtlichen Berufung in die vom Bundesministerium für Inneres eingesetzten Evaluierungskommission verbunden ist, lassen mir keine andere Wahl.

In dem vorerwähnten Interview wird zunächst darauf Bezug genommen, dass „in den – vorgeblich längst geklärten – ,Kriminalfall Kampusch‘ wieder Bewegung“ komme, indem nunmehr zwei Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamtes unter bestimmten Auflagen (Zulässigkeit bloßer Notizen ohne Kopiererlaubnis) die Einsicht in die justiziell unter Verschluss gehaltenen Vernehmungsprotokolle eröffnet werde, wozu sich dann Dr. Pleischl – laut Interview „selbst mit der nun gestatteten Minimalvariante nicht ganz glücklich“ – geäußert haben soll (optische Hervorhebung durch kursive Schreibweise und Fettdruck in Abweichung von der Publikation nur hier gewählt): „Die Sache ist hochgespielt worden. Solche Diskussionen müsste man intern führen, nicht über die Öffentlichkeit.“ Dabei soll er zum Ausdruck gebracht haben, „er persönlich verstehe nicht, wieso um diese Einvernahmen so viel Wind gemacht werde. Im Wesent­lichen sei ja bekannt, was Kampusch erzählt habe“. Der in Rede stehende Abschnitt des Interviewberichtes schließt mit der als Wortzitat wiedergegebenen Passage: „,Als Nächstes kommt vielleicht auch noch jemand von der Sozialversicherung und will sich die Protokolle anschauen‘, ätzt Pleischl.“

Im Folgenden geht der Interviewbericht auf die fallbezogenen Kooperationsmodalitäten zwischen Staatsanwaltschaft und Exekutive ein. Dazu wird (ua) ausgeführt: „... Obwohl die Evaluierungskommission eine ganze Reihe von Seltsamkeiten und verdächtigen Details zusammentrug, hält der Staatsanwalt die Causa für im Prinzip geklärt. Natascha Kampusch selbst habe stets nur von einem Täter gesprochen. Auch in den Tagebuchaufzeichnungen (,die wir gelesen haben‘) sei nur von Wolfgang Priklopil die Rede. Weitere Recherchen in diese Richtung findet Pleischl offenkundig lächerlich: ,Man kann sich natürlich alles Mögliche zusammenreimen. In Österreich herrscht bekanntlich Meinungsfreiheit.‘“

Im Anschluss daran wird selbst im Interviewbericht bemerkt: „... Zu denken geben müsste Pleischl allerdings, dass ein renommierter Berufskollege die Causa deutlich weniger salopp beurteilt ...“, womit auf OStA Dr. Thomas Mühlbacher Bezug genom­men wird.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer bis­herigen fallbezogenen Gesprächskontakte mit Mitgliedern der Evaluierungs­kom­mission und der daraufhin vom Bundesministerium für Justiz ausgegangenen Veran­lassungen kann Ihr dankenswertes Bemühen und Engagement im Interesse einer sach­kom­petenten justiziellen Fallbearbeitung nicht verkannt und auch nicht übersehen werden, dass das Verhältnis zwischen Ressortleitung und den Verantwortungs­be­reichen der Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften von dem grundlegen­den Erfordernis geprägt ist, auf der Basis wechselseitigen Respekts und verständnisvoller


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