fall über ein mühsam erarbeitetes, ebenso facettenreiches wie aussagekräftiges Indizien- und Beweisspektrum hinwegblödelt und sich über qualifizierte Ermittlungsbemühungen lustig macht, die in Wahrheit die führend ihm und seinem Verantwortungsbereich obliegende Arbeit ersetzen, ist indiskutabel.
Freundschaftlich verbunden
Hans Rzeszut
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.BK Republik Österreich
Bundesministerium für Inneres
Bundeskriminalamt
GZ: 2.225.901/1-ll/BK/3/zw
Betreff: Artikel in der Zeitschrift Heute, Ausgabe vom 03.08.2009,
Seite 9 mit der Überschrift
Kampusch: Justiz kritisiert SOKO-Ermittler
Bezug: 1. Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien, Zl.: 502 St 64/08f
07.11.2008;
Amtsvermerk (§ 95)
Zu obigem „Betreff“ und „Bezug“ wird berichtet und klargestellt:
Über ho. Auftrag wurde vom Gefertigten eine mit 22.10.2008 datierte Sachverhaltsdarstellung mit dem Betreff: Hinreichende Verdachtsgründe – „Anfangsverdacht zumindest gegen
Verdachtsgründe hinsichtlich Tathandlungen nach §§ 206, 207 und 207a StGB, aufgrund bisher gewonnener Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Evaluierung des bestehenden Aktes im Fall Natascha Kampusch unter Bezugnahme auf die am 08.10.2008 unter Teilnahme von Vertretern der Justiz im Innenministerium stattgefundenen Besprechung“, adressiert an die Staatsanwaltschaft Wien, verfasst.
Gegenständliche Sachverhaltsdarstellung mit den angeschlossenen Beilagen wurde vom Gefertigten dem damaligen Kabinettchef Herrn Franz Lang persönlich überbracht und übergeben.
Mit einem am 24.10.2008 unter der GZ: 100954/13-KBM/08 datierten und vom Kabinettchef Franz Lang unterzeichneten Anschreiben an das Bundesministerium für Justiz zu Handen des Herrn KC Dr. Albert Dearing wurde der Antrag des Bundeskriminalamtes unter Bezugnahme auf die Vereinbarungen bei der Besprechung am 08.10.2008 mit dem Ersuchen um Auftragserteilung an diese Behörde übermittelt.
Am 21.11.2008 langte von der Staatsanwaltschaft Wien unter dem Aktenzeichen: 502 St 64/08f ein mit 07.11.2008 datierter Auftrag beim ho. Bundeskriminalamt mit dem Ersuchen ein, im Rahmen von zweckdienlichen Erkundigungen bei den dort genannten Personen abzuklären, ob Verdachtsmomente in Richtung 207a StGB konkretisiert werden können. Gleichzeitig wurde das seinerzeitige Aktenkonvolut vom 22.10.2008 dem Bundeskriminalamt rückübermittelt.
Im unter „Bezug“ angeführten Artikel wurde die Kritik des Sprechers der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Gerhard Jarosch, gegenüber dem „Kurier“, „dass die Kriminalisten in acht Monaten nur eine einzige Einvernahme durchgeführt haben, das sei nicht eben viel“, zitiert und setzte der Staatsanwalt im „Heute“ Gespräch nach: „Wir
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