Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 337

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tions­staatsanwaltschaft beauftragt hat, sich die Vorwürfe noch einmal anzusehen. Aber aufgrund der Tatsache, dass der Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, der gleichzeitig die Oberbehörde oder Aufsichtsbehörde der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist, besteht, wurde das eben weiterdelegiert an die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Das ist ein vollkommen korrekter Vorgang.

Ich würde vorschlagen, dass wir zunächst einmal diesen Bericht abwarten und dann erneut über die Frage diskutieren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

0.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.

 


0.16.34

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Pendl! Sehr geehrter Kollege Amon! Natürlich hat so eine Geschichte menschliche Aspekte. Natürlich hat sie aber auch gesellschaftspolitische Aspekte, die zu beachten sind, und vor allen Dingen sind in diesem Zusammenhang auch politische Argumente von uns zu handhaben, da wir auf die Verfassung angelobt wurden. Und wenn solche Papiere an die Öffentlichkeit gelangen, haben wir natürlich dafür zu sorgen, dass der Rechtsstaat die entsprechenden Mittel, die uns als Parla­ment zur Verfügung stehen, auch ergreift. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf nur daran erinnern, dass ich damals Mitglied dieses von Ihnen, Herr Kollege, angesprochenen Untersuchungsausschusses war, und Sie haben eines nicht dazu gesagt, nämlich dass damals bei diesem Untersuchungsausschuss folgende Punkte hätten behandelt werden sollen:

Erstens hätte die Aufklärung erfolgen sollen, ob es bei den kriminalpolizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen im Fall Kampusch zu schweren Fehlern gekommen ist;

Punkt zwei: die Aufklärung, ob vom Kabinett des Bundesministeriums für Inneres dem damaligen Direktor des BKA die Weisung erteilt wurde, die Vernehmung eines Zeugen im Zusammenhang mit dem Fall Kampusch vor den Wahlen zu unterlassen;

Punkt drei: die Aufklärung, ob im Weiteren die Evaluierung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Fall Kampusch verhindert und schwere Fehler bei den Ermittlungen vertuscht oder gar nicht untersucht wurden, sehr geehrte Damen und Herren, und ob all das nicht geschehen ist, weil offenbar aus lauter Ehrfurcht vor diesen Vorwürfen die SPÖ und ÖVP diesen Ausschuss abgedreht haben, bevor es zu diesen Unter­suchun­gen gekommen ist.

Ich bin der Meinung, dass dieses nun aufgetauchte Papier des Herrn Rzeszut Grund genug ist, all diese Punkte einer neuerlichen Bewertung durch das Parlament zu unterziehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man weiß, dass auch Präsident Adamovich in seinem Bericht schwere Vorwürfe zu den Ermittlungsverhandlungen erhoben hat, dann weiß man, dass nicht die Oppo­sition die Politshow abgezogen hat, sondern andere dafür verantwortlich waren, dass es zu diesem leidigen Endergebnis dieses Ausschusses gekommen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf drei Punkte aus diesem Gutachten hervorheben, weil es mir wichtig ist.

Es geht um die Person des damals ermittelnden Inspektor Kröll, der, wie Sie gesagt haben, auf tragische Art und Weise durch einen Selbstmord ums Leben gekommen sein soll.

 


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