Schließlich ist eine Anfrage des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden. (Unruhe.)
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Meine Damen und Herren, wir sind noch nicht fertig, wir haben dann auch noch eine Zuweisungssitzung!
Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 1323/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof hinsichtlich des Beschaffungsvorganges „Elektronische Aufsicht“ samt der diesbezüglichen Entscheidungen des Bundesministeriums für Justiz und der Bundesbeschaffungs GmbH unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, dass es zum Zeitpunkt der Ausschreibung dafür keine gesetzliche Grundlage gegeben hat, ein Verlangen von 20 Abgeordneten im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellt wurde.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist diese Gebarungsprüfung auch ohne Beschluss des Nationalrates durchzuführen.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 0.33 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
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