Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 79

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, da müssen wir gemeinsam – und über alle Parteigrenzen hinweg – den Hebel ansetzen, damit es auch weiterhin möglich ist, dass Gemeinden als kleine und wichtige Verwaltungseinheiten durch gute, ja hervorragende Bürgermeister geführt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

11.53

11.53.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstattung wird nicht verlangt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschus­ses, seinen Bericht 986 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 987 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung dazu geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 988 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz, das Ver­fassungsgerichtshofgesetz und das Verwaltungsgerichtshofgesetz geändert werden, in 989 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da sowohl der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- bezie­hungs­weise Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung einer neuen Z 1a in Art. 1 zum Inhalt hat.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Art. 1 Z 2 und Art. 2 Z 12.

 


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