Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 103

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der Nationalrat reagieren, so könnte sich geradezu eine staatstheoretische Aufgabe aktualisieren. Er fordert nämlich in diesem Artikel: Der Bundespräsident hätte dann von sich aus die Bundesregierung zu entlassen und entweder für eine tragfähige Regie­rungskoalition oder für Neuwahlen zu sorgen.

So viel zur Position der beiden renommierten Verfassungsrechtler Kopf und Cap. Halten wir es fest: Der Kollege Cap sagt, es ist ein Verfassungsbruch im Interesse Österreichs. Selbst das würde ich in Frage stellen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


13.20.00

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Stadler hat behauptet, es sei keine schuldhafte Rechtsverletzung erforderlich für eine Anklage und hat dazu Art. 142 Abs. 2 B-VG zitiert.

Ich berichtige tatsächlich: Es ist eine schuldhafte Rechtsverletzung erforderlich, ver­weise auf Art. 142 Abs. 1 B-VG und zitiere:

„Der Verfassungsgerichtshof erkennt über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird.“ (Abg. Mag. Stadler: Das ist eine andere Bestimmung!) – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Das war keine tatsächliche Berichtigung!)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Petzner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.49

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich denke, die Verfassungs- und Justizsprecher sowie zahlreiche Verfassungsexperten in den Medien haben ausreichend dargelegt, warum es sich sehr wohl um einen Bruch der österreichischen Bundesverfassung durch Nichteinhaltung der Fristen hinsichtlich der Vorlage des Budgets handelt. Was man in diesem Zusam­menhang nicht übersehen darf, ist ein anderer Aspekt, nämlich der Aspekt, warum dieser bewusste Verfassungsbruch in Kauf genommen wurde und wie dieser Verfas­sungs­bruch argumentiert wurde, meine Damen und Herren.

Dabei war das Hauptargument, dass aufgrund der Wirtschaftsentwicklung, der Wirt­schafts- und Finanzkrise, des Nichtwissens, wie sich die Wirtschaft und die Finanz entwickeln werden, das Budget verschoben werden muss beziehungsweise die Verfas­sung gebrochen werden muss. Es wurde argumentiert, dass man ausreichend Zeit braucht, um in den Ministerien, zwischen den Ministern und den Landeshauptleuten, zwischen den einzelnen Fraktionen ein Budget aushandeln und dann vorlegen zu können, das langfristig die Weichen in die Zukunft richtig stellt, damit Reformprojekte angegangen werden können, die dringend notwendig sind.

Ich darf in diesem Zusammenhang immer wieder an folgende wörtliche Aussage des Finanzministers Josef Pröll erinnern, der am 14. Oktober 2009 in seiner „Österreich-Rede“ angekündigt hat, dass es bis Ende 2010 ein Konklave geben soll und so lange verhandelt werden soll in Sachen Verwaltungsreform, bis „weißer Rauch aufsteigt“.

 


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