Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 117

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zen zusammen. Die Agentur Frontex fungiert hier, wie wir schon gehört haben, als Ko­ordinator. Für Österreich als ein Land, das von Schengen-Ländern umgeben ist, ist auf­grund der Reisefreiheit der gemeinsame europäische Grenzschutz von besonderer Be­deutung.

Die Bekämpfung illegaler Einwanderung ist ein Bestandteil der Arbeit von Frontex. Die EU muss geschlossen entschieden gegen illegale Einwanderungen, insbesondere ge­gen Menschenhandel und Schlepperei, vorgehen. Dabei – und es ist mir wichtig, das be­sonders zu betonen, sehr geehrte Damen und Herren – muss es jedoch stets möglich sein, dass diejenigen, die Schutz benötigen, diesen auch bekommen können. Es ist Ös­terreichs internationale und einfach auch moralische Verpflichtung, Menschen, die in ih­rer Heimat verfolgt werden, Asyl zu gewähren.

Die Verhinderung der massenweisen illegalen Einreise hat allerdings nichts mit den Fra­gen der Einwanderungspolitik zu tun. Frontex stellt sicher kein geeignetes Instrument einer EU-Einwanderungspolitik dar. Aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialde­mokraten soll die Zuwanderung nach Österreich und der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt auch in Zukunft national geregelt werden, auch wenn die FPÖ mit ihrem ursprünglichen Antrag die entsprechenden Kompetenzen an die EU übertragen will.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gemeinsamer Grenzschutz ist eine Angelegenheit der Europäischen Union. Zuwanderung und Zugang zum Arbeitsmarkt ist eine Angele­genheit der Nationalstaaten. Beides sollte nicht miteinander vermengt werden.

Zusammenfassend darf ich Folgendes bemerken: Als EU-Binnenstaat profitiert Öster­reich von einem gemeinsamen Grenzschutz im Rahmen von Frontex. Die EU-Kommis­sion hat bereits im Frühjahr einen Vorschlag zum Ausbau der Agentur vorgelegt; der­zeit laufen, wie wir wissen, die Verhandlungen. Aufgrund der Bedeutung des Themas für Österreich ist es, glaube ich, selbstverständlich, dass sich Frau Ministerin Fekter auf europäischer Ebene für eine rasche Annahme des Vorschlags der Kommission ein­setzt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über den Punkt 9 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dringlichen An­frage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.42Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Stopp dem rot-schwarzen Bildungs-Klau“ (6898/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 6898/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Österreich hat zu wenige AkademikerInnen. Die AkademikerInnenquote liegt deutlich unter dem OECD-Schnitt. Die aktuellen OECD-Kennzahlen belegen auch, dass die Hochschulzugangsquote in Österreich geringer ist als in vergleichbaren Staaten: In Ös­terreich studieren lediglich 40 % eines Altersjahrgangs, im OECD Ländermittel sind es 54 %, in Australien, Schweden, Island, Finnland sogar über 73.

 


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