Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 91

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Das Transparenzdatenbankgesetz verbindet Bürokratie und Ineffizienz bei enormen Kos­ten. Dem Ziel, Transparenz in die diversen Zahlungsströme auf dem Gebiet der Förde­rungen zu bringen, kommt man mit diesem Gesetz jedenfalls keinen Schritt näher. End­gültig absurd wird der vorliegende Gesetzesentwurf, wenn man auch noch in Betracht zieht, dass bis zum heutigen Tag weder Länder noch Gemeinden verpflichtet sind, die von ihnen geleisteten Transferzahlungen an die Transparenzdatenbank zu melden.

Der Umstand, dass Behörden und öffentliche Stellen lediglich aggregierte Daten abfra­gen können, während nur der Betroffenen selbst einen Überblick über alle an ihn ge­leisteten Zahlungen erhält, verhindert eine Information der beteiligten Behörden über Doppelzahlungen, Bedarfsgerechtigkeit und Missbrauch. Genau dies sollte aber mit der Einrichtung der Transparenzdatenbank erreicht werden.

Ebenso fehlt auch die Vereinheitlichung der Zahlungsströme. Diese könnte dadurch er­reicht werden, dass die Transparenzdatenbank beim Finanzamt angesiedelt wird, das auch die Abwicklung der Auszahlung übernimmt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Novellierungsvorschlag für das Transparenzdatenbankgesetz zu übermitteln. der einer­seits die Verlegung der Transparenzdatenbank zu den Finanzämtern und andererseits die Abwicklung sämtlicher Transferzahlungen durch die Finanzämter normiert. Weiters soll das Recht der Behörden auf Einsicht in die Transferkonten der Leistungsemp­fänger eingearbeitet werden. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung abzuschließen, die sicherstellt, dass auch die Länder und Gemeinden die jeweils von ihnen geleisteten Transferleis­tungen offen legen und der Transparenzdatenbank melden müssen.“

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13.02.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf betreffend Transparenzdatenbankgesetz in 1000 der Beilagen nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1000 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag eingebracht, der Änderungen im Inhaltsverzeichnis betrifft.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer diesem Gesetzentwurf beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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