Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 138

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Nationalrat erforderlichenfalls als notwendig erkannte Gesetzesänderungen vorzu­schlagen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


15.41.21

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch wir sehen in weiten Bereichen dieses strafrechtliche Kompetenzpaket als positiv an, vor allem die Konzentration der Wirtschaftsdelikte bei einer einheitlichen, bei einer zentralen Stelle in Wien. Das ist sicherlich äußerst sinn­voll, ein Großteil dieser Delikte findet ja in Wien statt. Jetzt ist es so, dass hier teilweise erfahrene, teilweise aber auch weniger erfahrene Richter und Staatsanwälte einer Ar­mada von hochgerüsteten und gut ausgebildeten und erfahrenen Rechtsanwälten, Wirt­schaftsanwälten gegenübersitzen. Es geht darum, in diesem wichtigen Bereich für „Waf­fengleichheit“ zu sorgen, und deshalb ist das sicherlich positiv.

Was wir dabei nicht verstehen, ist, dass gleichzeitig ein Antrag, den Abgeordneter Stad­ler eingebracht hat, auf Aufstockung des Personals in diesem Bereich von allen ande­ren Parteien außer dem BZÖ im Ausschuss abgelehnt wurde. 80 zusätzliche Dienst­posten wären, glaube ich, auch für Sie, Frau Bundesministerin, ein zusätzlicher Aspekt, um die Wirtschaftskriminalität aktiv bekämpfen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

Bei der Kronzeugenregelung halten wir das Signal für positiv, wenn es darum geht, Mit­täter dazu zu bewegen, an der Aufklärung des jeweiligen Straftatbestandes mitzuwir­ken. Allerdings glauben wir, dass die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich und der Er­messensspielraum, der gegeben ist, ein sehr großer ist und man sich die Praxis sehr genau ansehen muss, ob das auch wirklich so schlagend wird, wie sich das die Exper­ten vorstellen. Es gibt ein paar Dinge, die man wirklich diskutieren sollte: Bei Mord ist die Kronzeugenregelung, das heißt das Freikaufen von einer strafrechtlichen Verantwortung, ausgeschlossen, bei Mordversuch nicht. Es ist auch nicht klargestellt, wie hoch der ei­gentliche Tatbeitrag sein kann, um sich von dieser strafrechtlichen Verfolgung freikaufen zu können.

Hinsichtlich der Transparenzverbesserung bei staatsanwältlichen Enderledigungen mei­nen wir nur, dass auch die Diversion mit eingebunden werden sollte. Ich glaube, da wird auch darüber noch in Zukunft zu diskutieren sein.

Einer weiteren Vorlage, der Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie, stimmen wir zwar zu, allerdings ist schon ein bisschen merkwürdig, dass wir jetzt das Abkommen beschließen, aber diese Akademie schon vor einigen Monaten eröffnet worden ist, aber bitte, das ist vielleicht ein österreichisches Unikum. Soll so sein. Wir hoffen, dass diese Anti-Korruptionsakademie trotzdem oder gerade deshalb besonders gut funktioniert.

Einen Punkt sehen wir nicht positiv, vom Grundsatz her schon, nämlich die Strafbarkeit für Ausbildner und Auszubildende in Terrorcamps, das halten wir für positiv, wobei zu sa­gen ist, dass unser Antrag, den Herr Ing. Westenthaler eingebracht hat, und zwar, dass auch schon die Kontaktaufnahme zu solchen Terrorcamps Strafbarkeit begründet, lei­der ebenfalls von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Aber – und jetzt kommt das große Aber – was ich nicht verstehe, ist, dass man in einer Ausschussfeststellung, an­scheinend auf Betreiben der SPÖ, denn in der ÖVP hat es da, wie im Ausschuss ver­nehmbar war, Widerstände gegeben, ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Strafbar­keit nur in ganz bestimmten Fällen zutreffend sein soll, und zwar dann nicht, wenn die-


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