durchzuführen und dann die entsprechenden Erfahrungsberichte dem Nationalrat zuzuleiten.
Der Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Justizministerin wird ersucht, die durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten nach Ablauf von fünf Jahren einer Evaluierung zuzuführen und dem Nationalrat erforderlichenfalls als notwendig erkannte Gesetzesänderungen vorzuschlagen.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend ersuche ich Sie um Zustimmung zu dieser wichtigen Maßnahme im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität, der auch entsprechende Erfolge bringen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket –sKp)
Durch das strafrechtliche Kompetenzpaket wird eine umfassende organisatorische Änderung bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten vorgenommen. Deshalb erscheint es wünschenswert, diese Änderungen nach Ablauf einer angemessenen Zeit einer Überprüfung zu unterziehen, um erforderlichenfalls Adaptierungen vornehmen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Justizministerin wird ersucht, die durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorgenommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten nach Ablauf von fünf Jahren einer Evaluierung zuzuführen und dem
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