Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 224

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Ansonsten wird jedoch auf jeden Fall jeder Antrag der Opposition verteufelt, egal, von wem er stammt. Das ist eine traurige Tatsache. Das ist kein Umgang miteinander in diesem Parlament, also gehen Sie von dieser Praxis in Zukunft ab! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1265/A dem Justizausschuss zu.

20.24.1432. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbrau­cherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrau­chern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1266/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1266/A dem Justizausschuss zu.

20.24.4633. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbrau­cherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrau­chern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1267/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Schließlich kommen wir zum 33. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher sogleich die Debatte und weise den Antrag 1267/A dem Justizaus­schuss zu.

20.25.18Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 22 und 23

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 22 und 23, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 994 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden, in 994 der Beilagen, nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden, in 994 der Beilagen.

 


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