Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 223

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20.20.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich kann ich mich den Ausführungen des Kolle­gen Donnerbauer anschließen. Wir sollten bei uns in Österreich nicht ein Konsumen­tenschutzsystem aufbauen, das US-amerikanische Verhältnisse erzeugt, das heißt, wenn Firmen, Banken, Versicherungen nicht im Vorhinein entsprechend gewarnt haben und verschiedene Systeme parallelziehen, dann kann der Bürger mit verschiedensten Mög­lichkeiten zurücktreten, wird geschützt und so weiter.

In diesem besonderen Punkt jedoch gibt es schon etwas, weswegen ich mich auch an einem Gesetz, das erst vor wenigen Monaten beschlossen wurde, nach einem halben Jahr schon eine Änderung durchzuführen traue, nämlich wenn ich draufkomme, dass es etwas gibt, was man noch ändern sollte, wenn Änderungsbedarf gegeben ist.

Ich weiß nicht, ob wir in den diversen Beratungsstellen der Arbeiterkammer, des VKI in Wien und so weiter diese Erfahrung schon haben. Wir wissen es auch selber, wenn jemand zum Beispiel privat verschiedene Erfahrungen gemacht hat, denn gerade im Kreditbereich gibt es ja im Beratungssektor etliche schwarze Schafe, die unseriös beraten. Da gibt es durchaus Bedarf, aber ob der in der Menge und Breite gegeben ist, wage ich derzeit noch zu bezweifeln.

Ich würde also sagen, wir sollten das durchaus positiv und konstruktiv diskutieren, vor allem den Antrag 1265/A mit Bezug auf den Hypothekarkredit. Den Anträgen 1266/A und 1267/A kann man mit kleinen Änderungen durchaus zustimmen. Man sollte das Ganze sehr konstruktiv diskutieren. Beim Antrag 1265/A, beim Rücktrittsrecht vom Hy­pothekardarlehen, sehe ich ähnliche Probleme wie Kollege Maier. Ich freue mich auf entsprechende Diskussionen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum Rednerpult bege­benden Abg. Dolinschek –: Schon wieder der Sigisbert!)

 


20.21.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Her­ren! Kollege Riepl, ich weiß, dass du mich gerne vom Rednerpult aus sprechen hörst. Dies ist sicherlich eine gute Gelegenheit dazu. (Beifall beim BZÖ.)

In dieser ersten Lesung zum Verbraucherkreditgesetz muss ich Folgendes sagen: Herr Kollege Donnerbauer, natürlich hat man hier Gelegenheit, zu argumentieren, warum man so viele Anträge der Opposition vertagt, etwa weil man sowieso das eine oder an­dere vorhat. Sie vertagen jedoch sowieso jeden Antrag der Opposition, das ist eine Tatsache, egal, von wem er ist, ob er von der FPÖ ist, ob er von den Grünen ist oder vom BZÖ. Das ist eben einmal so! (Abg. Amon: Das stimmt überhaupt nicht!)

Das ist nun einmal so. Tatsache ist jedoch, dass im Verbraucherkreditgesetz das Rück­trittsrecht von Hypothekarkrediten ausgeklammert ist. – Das ist das Problem. Wenn es eine Regierungsvorlage gibt, die das bereinigt, dann habe ich nichts dagegen. Auf je­den Fall soll das im Sinne des Konsumenten und nachvollziehbar sein. Das Rück­trittsrecht im österreichischen Verbraucherkreditgesetz wird im Widerspruch zum sons­tigen Konsumentenschutz geregelt.

Es wäre wichtig, dass eine Korrektur umgesetzt wird, egal, in welcher Form das ge­schieht. Bringen Sie eine Regierungsvorlage oder einen Antrag der Koalitionsparteien ein, Herr Kollege Donnerbauer! Wenn wir dem Antrag etwas abgewinnen können, wer­den wir dem auch seitens der Opposition zustimmen. Frau Kollegin Schatz, ich nehme an, wenn es im Sinne von uns allen ist, dann werden wir das auch machen.

 


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