Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 110

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

abebben zu lassen und, weil unangenehm, schön langsam darüber einfach nicht mehr zu reden.

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das nicht zu tun. Uns ist diese Angelegenheit im Zusammenhang mit diesen Schicksalen von Kindern, von Vermissten ein großes Anliegen, und so wollen wir auch im Fall Kampusch dem nachgehen, was Dr. Rzeszut in seiner Stellungnahme uns allen übermittelt hat.

Wir haben deshalb Anfragen an die zuständige Ministerin geschickt, und wir haben in diesen Anfragen betont, dass diese Fragen auch nach Ansicht von Exekutivbeamten, auch nach Ansicht von Dr. Rzeszut und anderen bis heute nicht geklärt sind bezie­hungsweise teilweise große Widersprüche in sich bergen.

So haben wir an die Frau Ministerin unter anderem eine Anfrage zum Themen­schwer­punkt Rufdatenrückerfassung gestellt. Wir wollten wissen, welche Möglichkeiten der Auswertung bestanden hätten und warum manche Auswertungen eigentlich bis heute nicht erfolgt sind. Und wir wollten unter anderem wissen, wie es denn möglich ist, dass bei der Auflösung der Wohnung des Herrn Priklopil, der Nachrichtentechniker war, in dieser Wohnung in Straßhof überhaupt keine Hinweise auf entsprechende telekom­muni­kative Ausrüstungen zu finden waren.

Wir haben uns das nicht erklären können – dies umso weniger, als festgestellt wurde, dass just dieser Herr Priklopil plötzlich gleich über zwei IP-Adressen, also Internet­adressen verfügte, Internet-Protokolladressen mit der Nummer 212.152.143.254 und 212.152.138.168, denen bis heute nicht entsprechend nachgegangen wurde, die bis heute nicht entsprechend überprüft wurden. Das hat uns auch etwas nachdenklich gestimmt.

Wir haben auch nicht verstanden, warum die Justiz von einer Minute auf die andere dem Freund von Herrn Priklopil die Erlaubnis gegeben hat, diesen Tatort komplett auszuräumen. Dieser Freund hat sich auf eine Zusage der Mutter berufen, aber die Mutter hat dies in Abrede gestellt. Wir wollten deshalb wissen, wie es zu diesen Widersprüchen gekommen sein kann.

Wir wollten in einer weiteren Anfrage wissen, warum es bei Rufdatenrückerfassungen zur Unterlassung von Auswertungen gekommen ist, warum Mobiltelefone, die sichergestellt wurden, nicht überprüft wurden und wie viele Mobiltelefone es insgesamt waren.

Und wir haben an die Frau Bundesministerin letztendlich die Frage gestellt, wie es möglich war, dass im Jahre 2004 Natascha Kampusch in einer Datei der Firma Deltavista Data aufscheint, zwei Jahre vor ihrer Flucht, einer Firma, die es Banken und anderen Unternehmen ermöglicht, die Bonität von Personen in diesem Lande zu überprüfen, wie es möglich war, dass sie dort mit Anschrift Straßhof, mit Geburts­datum, mit Vor- und Zunamen erfasst war, aber die Behörden bis heute diese Daten nicht prüfen konnten, nicht prüfen wollten oder unterdrückt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur fünf Beispiele von Anfragen, mit denen wir hier zur Klärung beitragen wollten. Wir haben uns erhofft, dass die zustän­dige Frau Bundesministerin für Justiz hier klare Worte findet und damit zur Erhellung des Ganzen beiträgt. Aber sie hat es leider nicht getan. Sie hat – und das ist, wie ich meine, unüblich – bei dieser Beantwortung darauf verwiesen, dass sie diese Anfragen an die zuständige Staatsanwaltschaft in Innsbruck weitergeleitet habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn das Verfahren Kampusch abgeschlossen ist, haben wir Nationalratsabgeordnete über Anfragen das Recht, auch entsprechende Antworten zu bekommen. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Weiterleitung an


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite