Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 111

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die Staatsanwaltschaft ist eine ganz andere Ebene und hat im Zusammenhang mit diesen Anfragen nichts, aber auch wirklich gar nichts zu tun!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich erwarte mir, dass auch die anderen Anfragen, die heute gestellt wurden, einer entsprechenden Beantwortung zugeführt und nicht mit dem Hinweis der Zuweisung an die Staatsanwaltschaft wieder weitergeleitet werden, denn das ist etwas, was wir Abgeordnete dieses Hauses uns nicht bieten lassen.

Ich ersuche um Offenlegung der offenen Fragen, die heute hier gestellt wurden, und der auch noch anhängigen vier weiteren Anfragen. Das erwarten wir von Ihnen. Und ich kann Ihnen eines sagen: Wenn Sie glauben, dass es in dieser Frage so weiter­gehen wird, dann haben Sie sich getäuscht! Wir haben noch sehr viele offene Fragen zum Fall Kampusch und wir werden Sie alle weiter damit beschäftigen. Das kann ich Ihnen garantieren. (Beifall bei der FPÖ.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.10.08

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich ist es mein größtes Interesse, dass die Causa Kampusch restlos aufgeklärt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu ist zu sagen, dass ich dieses Schreiben des Herrn Präsidenten Rzeszut natürlich auch mit Interesse gelesen und sofort an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weiter­geleitet habe. Diese wiederum hat dieses Strafverfahren weitergeleitet an die Staats­anwaltschaft Innsbruck, also an eine Staatsanwaltschaft, die mit dieser Causa bis dato nichts zu tun hatte.

Und jetzt wird noch einmal – zum dritten Mal! – diese Causa durchleuchtet. Wir sind mitten drin in einem sehr heiklen Ermittlungsverfahren, und dieses Ermittlungs­ver­fahren darf unter keinen Umständen gestört werden. Wir wollen ja nicht, dass die Ermittlungen beeinträchtigt werden. Wir wollen, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt. Ob es die Wahrheit ist, die bis jetzt bekannt ist, oder eine andere, das wird sich herausstellen.

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch sagen: Mir tut das Mädchen, Natascha Kampusch, schön langsam leid, denn sie wird nicht in Ruhe gelassen, und es wird ständig gemutmaßt, dass sie nicht die Wahrheit sagt. Ich glaube, sie hat ein sehr hartes Schicksal hinter sich, und man sollte irgendwann auch dieses Mädchen in Ruhe lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck noch einmal, nachdem sich bereits auch ein Grazer Staatsanwalt mit dieser Causa befasst hat.

Aber ich werde Ihnen, Herr Abgeordneter Neubauer, auch einige Informationen zu dieser angeblich unterlassenen Rufdatenauswertung geben.

In der Sachverhaltsdarstellung von Dr. Rzeszut vom 29. September 2010 wird aus­geführt, dass die Staatsanwaltschaft Ergebnisse einer Rufdatenrückerfassung nicht gesichtet, geschweige denn ausgewertet habe.

Auf Grund der undeutlichen Formulierung lässt sich nicht mit letzter Sicherheit sagen, auf welche angeblich unterlassene Rufdatenauswertung beziehungsweise -analyse Bezug genommen wird. Es dürfte sich jedoch um folgenden Sachverhalt handeln.

 


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