Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 114

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Personen war im Bundeskriminalamt, die für ihre Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit und auch für ihre Korrektheit immer bekannt waren, dann fragt man sich natürlich schon: In welchem Zusammenhang steht das? Es muss nicht unbedingt in einem Zusammen­hang stehen, aber die Optik ist jedenfalls fatal.

Wenn Herr Präsident Rzeszut weiter schreibt – Zitat –: „... in der langfristigen Verzö­gerung beziehungsweise bis zuletzt gänzlichen Unterlassung nachhaltigst indizierter wesentlicher Ermittlungsschritte ....“ – und so weiter –, dann ist das auch eine Feststellung, die man gerade von einem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes nicht ohne triftigen Grund erwarten kann. Die Richter des Obersten Gerichtshofes pflegen eine sehr zurückhaltende Sprache; wir wissen das.

Wenn also eine derartige Feststellung vom Präsidenten Rzeszut kommt – und wer ihn kennt, der weiß auch, dass er da über seinen eigenen Schatten gesprungen ist, als er diesen Brief an uns geschrieben hat –, dann hat es dafür ganz offensichtlich einen Anlass gegeben.

Wenn Präsident Rzeszut im Zusammenhang mit einer Zeugin, die über viele Jahre immer die gleiche Stellungnahme abgegeben hat, die aber anders ist als das, was dann letztlich in der offiziellen Version der Ermittlungen herausgekommen ist, davon spricht, dass „das ... Gespräch in völlig atypischer und krass einseitig-suggestiver Ein­fluss­nahme auf“ die Zeugin „ausschließlich darauf ausgerichtet war, die langjährig konstanten Angaben dieser Zeugin über den Entführungskomplizen“ zu erschüttern, dann ist das auch alarmierend.

Dr. Rzeszut schreibt in seinem Bericht auch, dass sich Oberst Kröll, der mit den Ermittlungen befasst war, auf Grund dieses Ergebnisses und all dieser Spannungen, die im Zusammenhang mit den Ermittlungen stattgefunden haben, dann unmittelbar danach das Leben genommen hat. Ich nehme an, dass diese von Präsidentem Rzeszut dargestellten Vorfälle Grund dafür waren, dass sich ein Bekannter von ihm, nämlich Oberst Kröll, das Leben genommen hat.

Frau Ministerin, ich bin sehr froh und danke ausdrücklich dafür, dass diese Causa von der Staatsanwaltschaft Innsbruck nochmals geprüft wird. Ich habe auch Verständnis dafür, dass man die Details nicht im laufenden Verfahren offenlegen kann, und glaube, wir sind alle gut beraten, wenn wir die Ergebnisse abwarten und darauf vertrauen, dass da entsprechend sorgsam vorgegangen wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.23.04

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass der Brief des Herrn Präsidenten Rzeszut viele Fakten zum Inhalt hat, die einen nachdenklich machen und die man, glaube ich, auch sehr ernst nehmen muss. Es ist aber nicht nur Herr Präsident Rzeszut, der mit seinen Aussagen für Aufmerksamkeit sorgt, sondern es sind auch die Aussagen des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Dr. Adamovich schon vor einiger Zeit, der wegen dieser Aussagen sogar verurteilt wurde. Das sind doch zwei sehr honorige Persönlichkeiten, die, glaube ich, wohl­überlegt agieren und nicht willkürlich irgendwelche Anschuldigungen treffen.

Man merkt auch, glaube ich, in dem Schreiben des Herrn Präsidenten Rzeszut mehr als deutlich, wie sehr er mit sich selbst ringt als jemand, der diesem System als Richter, als Staatsanwalt viele Jahre und Jahrzehnte gedient hat, wie er selbst mit sich


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