Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll88. Sitzung / Seite 132

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Gott sei Dank gibt es aber auch Bereiche, wo es einen relativ großen Konsens gibt, und da komme ich jetzt zu einem Bereich, der meines Wissens heute auch noch nicht angesprochen wurde, und das ist der Bereich der Sportförderung.

Durch die Novellierung des Glücksspielgesetzes ist es gelungen, diesen Bereich finan­ziell abzusichern und keine Reduzierung des Budgets für diesen Bereich hinnehmen zu müssen. Das ist gut – aber damit ist es noch nicht getan! Denn: Überall dort, wo es um die Verteilung nicht des eigenen Geldes, sondern des Geldes des Steuerzahlers geht, ist es wichtig, genau zu definieren, nach welchen Kriterien die Gelder verteilt werden sollen, an welche Bedingungen das geknüpft ist, und vor allem, wie die Zielsetzungen ausschauen sollen.

Im Fall der Sportförderung geht es um Ziele wie die Förderung der Gesundheit durch die Verstärkung der Anstrengungen im Breitensport, aber auch um die verstärkte Förderung des Spitzensportes. Es geht auch darum, den Sport als Integrations­möglichkeit mehr zu nützen. Es geht auch darum, Behindertensport und frauenför­dernde Maßnahmen im Sport auszubauen. Und es geht auch darum, die Autonomie des Sports und insbesondere die Vielfalt des Sports zu erhalten.

Diese Ziele sind weitgehend unbestritten, sie sind ja auch im Strategiebericht des Bundesministeriums festgelegt. Die Fragen, die man sich da dann allerdings stellen muss, sind: Mit welchen Maßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden? Wie müssen die Strukturen ausschauen, damit diese Ziele erreicht werden können? Und natürlich auch: Wer wird wann und in welchem Maße in die Entscheidungsfindung einge­bunden?

Die BSO als überparteiliche Sportorganisation steht hier als die wesentliche Organi­sation im Bereich des organisierten Sports sozusagen Gewehr bei Fuß. Und die Bündelung der Kompetenzen in diesen vielen Fragen, die gelöst werden müssen, wird auch höchst sinnvoll und notwendig sein.

Ich möchte mich nun besonders der Frage der Steigerung des Bewegungsangebots an Schulen widmen. Da gibt es eine Vision der täglichen Turnstunde, die sozusagen gebets­mühlenartig wiederholt wird. Diese scheitert in der Realität nicht unbedingt an der Bereitschaft der Vereine, ihre Kompetenz und ihr Know-how in den Schulalltag einzubringen, sondern – Herr Minister, Sie haben das auch im letzten Ausschuss er­wähnt – an der mangelnden Bereitschaft mancher Beamten im Unterrichtsministerium, sich mit einem vielleicht etwas anderen Ansatz im Schulalltag auseinanderzusetzen.

Dabei ist gerade das Thema der mangelnden Bewegungsfähigkeit von Kindern ein Bereich, bei dem wir nicht mehr zuwarten dürfen. Da ist es nicht mehr fünf vor zwölf, sondern schon fünf nach zwölf: Gesundheitsschäden, die jetzt schon sichtbar sind, werden noch verstärkt werden. Die Zahl der Kinder und in der Folge dann jene der Erwachsenen, die Schäden am Haltungs- und Bewegungsapparat haben, nimmt rapid zu. Wenn man dann noch dazu den Zusammenhang zwischen motorischen Basis­leistungen und dem Erwerb von kognitivem Wissen herstellt, dann muss allen klar sein, dass Geld zu haben allein nicht reicht. Da kommt es auf die Maßnahmen an!

Alles in allem kann man sagen: Es gibt im Bereich des Sports eine gute Ausgangs­basis, aber es sind noch sehr, sehr viele gute Entscheidungen zu treffen. Und das wünsche ich mir auch von Ihnen, Herr Bundesminister. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer­hofer. – Bitte.

 


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