Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 90

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Und ich muss sagen: Vor dem Hintergrund der PISA-Ergebnisse ist es absolut katastrophal, die Gelder für Sprachförderung einzustellen. Das heißt, jenen Kindern, die sprachliche Defizite haben – und das sind nicht, so wie BZÖ und FPÖ glauben, Kinder mit Migrationshintergrund, sondern es sind zu einem großen Teil jene Kinder, die eben sprachliche Defizite haben, obwohl sie keinen Migrationshintergrund haben –, wird nicht geholfen, weil all diese Gelder eingestellt werden. Und das führt dazu, dass weder Bildungsgerechtigkeit noch soziale Gerechtigkeit herrschen wird.

Ich bringe jetzt drei Abänderungsanträge der Grünen ein, beginnend mit dem

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Steinhauser, Brosz, Glawischnig-Piesczek, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 42.

Darin geht es um den Bereich „Therapie statt Strafe“. Näheres werde ich dazu im Justizteil erläutern.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 42 entfällt.“

*****

Weiters bringe ich ein den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Musiol, Schwendtner, Brosz, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Artikel 135 Z 1 bis 11

Dieser Antrag betrifft die Streichung der Familienbeihilfe zwischen 24 und 26 Jahren. Diese soll gänzlich zurückgenommen werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend das Budgetbegleitgesetz 2011 in der Fassung des Berichtes des Budgetausschusses (1026 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 135 entfallen Z 1 bis Z 11.“

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Als dritten Antrag bringe ich ein den

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kogler, Brosz, Schwendtner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 135 Z 13.

 


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