sie eingezahlt haben, wertgesichert herausgenommen und in eine Pensionskasse umverlagert werden. Das ist eigentlich ein Vorteil, den ich ihnen nicht vergönnen möchte. Diejenigen, die im alten Pensionssystem drinnen sind ... (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Hören Sie mir gut zu! Sie verstehen offensichtlich ohnehin nicht, worum es geht. Hören Sie mir gut zu! – Denjenigen, die im alten Pensionssystem drinnen sind (Abg. Themessl: ... nicht verstehen! Das ist eine Frechheit!), denen soll man nicht die Beitragsleistungen ersparen. Die sollen Beiträge zahlen, aber ihre Leistungen sollen gekürzt werden. Das ist ein bedeutender Unterschied! (Beifall bei den Grünen.)
Ihre Leistungen, ihre Pensionen, die teilweise in einer unverschämten Höhe sind – keine Frage! – sollen gekürzt werden, und zwar durch Pensionssicherungsbeiträge. So geht das, so funktioniert das, so sollte man das machen! So haben wir auch in der Vergangenheit schon Anträge eingebracht. Aber glauben Sie mir: Der von Ihnen vorgeschlagene Beitrag würde von heuer aufs nächste Jahr eine immense Belastung aus diesem Titel heraus für das Bundesbudget bedeuten und wäre sicher keine Bestrafung derjenigen, sondern ein kleiner Vorteil, den sie nicht auch noch lukrieren sollten.
Jetzt aber zu den Punkten, die mich interessieren.
Punkt eins: Die Abänderungsanträge beziehen sich auf ein Budgetbegleitgesetz, das in etwa 160 Gesetzesbestimmungen ändert, Gesetze ändert, ohne dass diese Gesetzesänderungen jemals auch nur einigermaßen ausreichend diskutiert worden wären. Kollege Gaßner weiß das, wir haben das in vergangenen Jahren manchmal auch schon gemeinsam kritisiert. Nur: Dieser Mechanismus, den es heuer gegeben hat, mit ganz kurzen Fragen im Budgetausschuss 160 Gesetze abzuändern, das ist wirklich eine parlamentarische Katastrophe! Seien Sie froh, dass Kollege Kogler die Ehre der parlamentarischen Rede auch inhaltlich dadurch gerettet hat, dass er zwölf Stunden darüber gesprochen hat.
Allerletzter Punkt: Wie Sie das ändern, das sieht man an einer Bestimmung, die für sich genommen niemandem auffällt. Bisher gab es im ASVG eine Möglichkeit für Frauen, die folgende Voraussetzung erfüllen mussten, um mit 55 Jahren in Pension gehen zu dürfen: Vier Kinder haben und Witwen mussten sie sein, dann konnten sie mit 55 Jahren in Pension gehen. Das ist eine Bestimmung, über die man natürlich diskutieren kann, und sie gehört auch geändert. Nur: Wie ändern Sie sie? – Sie lassen diese Bestimmung entfallen!
Hier gibt es schon ein konkretes Beispiel einer Frau, die diese Pension beantragt hat. Sie kann jetzt nicht mit 55, sondern erst mit 60 Jahren in Pension gehen. Diese Frau hat fast 40 Jahre gearbeitet – fast 40 Jahre! –, vier Kinder großgezogen, und sie will mit 55 so, wie man es ihr erklärt hat, in Pension gehen. Aber jetzt gibt es eine Gesetzesänderung, über die nicht einmal ansatzweise diskutiert wurde, nämlich für diese kleine Gruppe von 20, 30 Frauen pro Jahr, denen ihr sagt beziehungsweise die Pensionsversicherung gegen Jahresende sagt (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen): Tut mir leid, die Bestimmungen, die vor zwei Monaten noch gegolten haben, gelten nicht mehr – fünf Jahre später für Sie! (Beifall bei den Grünen.)
14.33
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die soeben eingebrachten Abänderungsanträge, fünf an der Zahl, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Diese fünf Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
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