Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 180

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Trotz der zahlreichen positiven Auswirkungen der in den Jahren 2000 bis 2006 bereits umgesetzten Verwaltungsreformmaßnahmen (allein zwischen 2000 und 2004 erzielten Personal- und Verwaltungsreformmaßnahmen Einsparungen des Bundes von rund 4,1 Mrd. €) sind weitere strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen unbedingt erfor­derlich, welche dazu beitragen könnten nachhaltige Entlastungen der Bevölkerung zu ermöglichen.

Die Schwerpunkte und Handlungsfelder für eine weiterführende und in Österreich dringend notwendige Staats- und Verwaltungsreform sind:

eine umfassende aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz und Deregulierung auf allen staatlichen Ebenen;

Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess und Harmonisierung von Gesetzes­bestim­mungen (z.B. bei den Bauordnungen, bei den für die Bemessung der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge geltenden Vorschriften);

Sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen;

Zusammenführung von Finanzierungs-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung ( z.B. bei den Landeslehrern oder im Bereich der Krankenanstalten);

Reform der Finanzverfassung und des Finanzausgleichs (z.B. Reduzierung der viel­fältigen und intransparenten Transferströme);

Zielgerichtete Personalreduktion;

Verstärkte Ziel- und Wirkungsorientierung der öffentlichen Verwaltung;

Einsatz moderner Steuerungsinstrumente zur Verwaltungsführung (z.B. Kosten- und Leistungsrechnung, internes und externes Benchmarking);

Modernisierung des Rechnungswesens aller Gebietskörperschaften durch eine Haus­haltsrechtsreform (z.B. einheitliche und transparente Rechnungslegung, leistungsorien­tierte Budgetierung);

Straffung der Behördenorganisation (z.B. Zusammenlegung der drei Wetterdienste oder der Überwachungsorgane "Blaukappen" und "Weißkappen" der Stadt Wien);

Stärkere Kooperationen von Verwaltungsbehörden und öffentlichen Stellen (z.B. ver­stärkte Nutzung von Verwaltungsdaten für die amtliche Statistik, Datenaustausch zwischen BMWF und Universitäten);

Verstärkte Bürgerorientierung (z.B. Ausbau von One-Stop-Shops);

Weiterer Ausbau von E-Government (z.B. im Rahmen von Finanz-Online);

Verfahrensbeschleunigung und Schaffung der Voraussetzungen für eine raschere Abwicklung von Verfahren (z.B. im Bereich des Asylwesens);

Effizienteres Personalmanagement und Flexibilisierung des Personaleinsatzes (z.B. Vermeidung ausbildungsfremder Verwendungen);

Harmonisierung der Pensions- und Personalrechte von Bund, Ländern und Gemein­den;

Reduzierung des Aufwandes für Supportleistungen (z.B. durch eine gemeinsame Auf­gabenbesorgung in Verwaltungsclustern);

Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigen- und Fremdleistung (z.B. beim Einsatz externer Berater);

Ausgliederungen;

 


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