Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 55, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.
Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über die Streichung von Artikel 56, beantragt von den Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Artikel 56 § 4 in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen.
Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verlangen ist von 20 Abgeordneten gestellt worden, die namentliche Abstimmung wird daher auch durchgeführt.
Die Vorgangsweise ist bekannt. Ich ersuche jene Abgeordneten, die für eine Änderung des Artikels 56 § 4 stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen Zettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, also die rosafarbenen, in die Wahlurne zu werfen.
Ich darf die Schriftführung bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Zur Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 19.38 Uhr unterbrochen und um 19.43 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 18, „Nein“-Stimmen: 154.
(Siehe Korrektur durch Präsidenten Neugebauer: S. 232.)
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