Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt.
Für diese Sitzung ist für den heutigen Tag eine Tagesblockredezeit von 6 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 87 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 63 Minuten sowie BZÖ 60 Minuten.
Für die Budgetberatungen am Dienstag, den 21. Dezember 2010, ist eine Tagesblockredezeit von 10 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 145 Minuten, FPÖ 125 Minuten, Grüne 105 Minuten sowie BZÖ 100 Minuten.
Ferner wurde seitens der Fraktionen folgende Redeordnung vorgesehen: Während der Fernsehzeit, 9.05 Uhr bis 13 Uhr, werden die Untergliederungen 20, 21 und 22 – Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Sozialversicherung – gemeinsam debattiert.
Jeder Fraktion steht eine Gesamtredezeit von 41 Minuten zur Verfügung. Es steht den Fraktionen frei, wie viele Redner sie jeweils stellen. Die Einzelredezeit für den Erstredner beträgt jedoch maximal 14 Minuten, jene der weiteren Debattenredner maximal 9 Minuten.
Der Aufruf der Redner erfolgt nach dem Prinzip contra/pro. Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit aufgerufen.
Die Redezeit von der Regierungsbank während dieser Debatte beträgt maximal 15 Minuten und kommt ausschließlich der SPÖ zu.
Für die Budgetdebatte am Mittwoch, den 22. Dezember 2010, ist eine Tagesblockredezeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart worden, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 84 Minuten sowie BZÖ 80 Minuten.
Ferner wurde folgende Redeordnung festgelegt: Während der Fernsehzeit, 9.05 Uhr bis 13 Uhr, werden die Untergliederungen 40, 33 und 25 – Wirtschaft, Familie und Jugend – gemeinsam debattiert.
Jeder Fraktion steht eine Gesamtredezeit von 41 Minuten zur Verfügung. Es steht den Fraktionen frei, wie viele Redner sie jeweils stellen. Die Einzelredezeit für den Erstredner beträgt jedoch maximal 14 Minuten, jene der weiteren Debattenredner maximal 9 Minuten. Der Aufruf der Redner erfolgt nach dem Prinzip pro/contra. Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit aufgerufen.
Die Redezeit von der Regierungsbank während dieser Debatte beträgt maximal 15 Minuten und kommt ausschließlich der ÖVP zu.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten zu beschränken.
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Im Sinne einer in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangsweise wird die Debatte zum Bundesfinanzgesetz 2011 samt Anlagen folgendermaßen gegliedert:
Generaldebatte und Rubrik 0, 1,
Untergliederung 01 bis 06 und 10,
anschließend: Untergliederung 11,
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