Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 27

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Redezeitbeschränkung

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatte erzielt.

Für diese Sitzung ist für den heutigen Tag eine Tagesblockredezeit von 6 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 87 Minuten, FPÖ 75 Minuten, Grüne 63 Minuten sowie BZÖ 60 Minuten.

Für die Budgetberatungen am Dienstag, den 21. Dezember 2010, ist eine Tagesblock­redezeit von 10 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 145 Minuten, FPÖ 125 Minuten, Grüne 105 Minuten sowie BZÖ 100 Minuten.

Ferner wurde seitens der Fraktionen folgende Redeordnung vorgesehen: Während der Fernsehzeit, 9.05 Uhr bis 13 Uhr, werden die Untergliederungen 20, 21 und 22 – Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz, Sozialversicherung – gemeinsam debattiert.

Jeder Fraktion steht eine Gesamtredezeit von 41 Minuten zur Verfügung. Es steht den Fraktionen frei, wie viele Redner sie jeweils stellen. Die Einzelredezeit für den Erstred­ner beträgt jedoch maximal 14 Minuten, jene der weiteren Debattenredner maximal 9 Mi­nuten.

Der Aufruf der Redner erfolgt nach dem Prinzip contra/pro. Tatsächliche Berichtigun­gen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit aufgerufen.

Die Redezeit von der Regierungsbank während dieser Debatte beträgt maximal 15 Mi­nuten und kommt ausschließlich der SPÖ zu.

Für die Budgetdebatte am Mittwoch, den 22. Dezember 2010, ist eine Tagesblockrede­zeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart worden, sodass sich folgende Redezeiten erge­ben: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, FPÖ 100 Minuten, Grüne 84 Minuten sowie BZÖ 80 Minuten.

Ferner wurde folgende Redeordnung festgelegt: Während der Fernsehzeit, 9.05 Uhr bis 13 Uhr, werden die Untergliederungen 40, 33 und 25 – Wirtschaft, Familie und Ju­gend – gemeinsam debattiert.

Jeder Fraktion steht eine Gesamtredezeit von 41 Minuten zur Verfügung. Es steht den Fraktionen frei, wie viele Redner sie jeweils stellen. Die Einzelredezeit für den Erstred­ner beträgt jedoch maximal 14 Minuten, jene der weiteren Debattenredner maximal 9 Minuten. Der Aufruf der Redner erfolgt nach dem Prinzip pro/contra. Tatsächliche Be­richtigungen werden erst nach dem Ende der Fernsehzeit aufgerufen.

Die Redezeit von der Regierungsbank während dieser Debatte beträgt maximal 15 Mi­nuten und kommt ausschließlich der ÖVP zu.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit der Abgeordneten ohne Klub­zugehörigkeit auf 10 Minuten zu beschränken.

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Im Sinne einer in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangs­weise wird die Debatte zum Bundesfinanzgesetz 2011 samt Anlagen folgendermaßen gegliedert:

Generaldebatte und Rubrik 0, 1,

Untergliederung 01 bis 06 und 10,

anschließend: Untergliederung 11,

 


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